Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 1
Aschheim, Feldkirchen, Ismaning, Kirchheim, Unterföhring
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Karl-Hammerschmidt-Str. 30 in Aschheim insgesamt 2 SMA je Schicht
Emeranstr. 20 in Feldkirchen insgesamt 1 SMA je Schicht
Mayerbacherstr. 52 – 52 m in Ismaning insgesamt 3 SMA je Schicht
Räterstr. 40 in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Benzstr. 1c in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Bauhofstr. 10 in Unterföhring insgesamt 3 SMA je Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 2
Grasbrunn, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Bretonischer Ring 1 in Grasbrunn insgesamt 1 SMA je Schicht
Hans-Pinsel-Str. 2 – 3 in Haar insgesamt 3 SMA je Schicht
Brunnerstr. 25 in Haar insgesamt 2 SMA je Schicht
Ottobrunnerstr. 7 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn insgesamt 2 SMA je Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 3
Oberhaching, Sauerlach, Taufkirchen, Unterhaching
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Holzstr. 31 und 33 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Sommerfeld 1 und 1 a in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Schulstr. 1 und 3 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Äußerer Stockweg 24 und 26 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Am Dölling 1, 3 und 5 Zentrales Wachbüro in Oberhaching insgesamt 2 SMA je Schicht
Lindenweg 9 in Sauerlach insgesamt 1 SMA je Schicht
Köglweg 100 a – g in Taufkirchen insgesamt 2 SMA je Schicht
An der Hachinger Haid in Unterhaching insgesamt 1 SMA je Schicht (die Unterkunft wird derzeit umgebaut und wird zukünftig bis zu 3 SMA je Schicht haben)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249149
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses für den/die Geschäftsführer des Bieters, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate, als Anhang 1 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) als Anhang 2 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage der gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) als Anhang 3 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit aktuellem Stand als Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249149
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Versicherungsnachweis als Anhang 5 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!):
a)1.000.000,- EUR für Personenschäden,
b)1.000.000,- EUR für Sachschäden und
c)250.000,- EUR Vermögensschäden,
d)250.000,- EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
e)wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
-falls einschlägig: Versicherungsbestätigung als Anhang 6 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheitsleistungen in Flüchtlingsunterkünften), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Ge-schäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249149
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Referenzangaben des Bieters als Anhang 7 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)),
-Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung als Anhang 8 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. beim Angebot für mehrere Lose, für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Beschreibung des vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zur Auftragsausführung eingesetzten Kontrollsystem i.S.v. Nr. 4.18 der DIN 77200-1:2017-11 als Anhang 10 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249149
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/