Containergestellung, Erfassung und Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Ostallgäu Referenznummer der Bekanntmachung: OA61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung, Erfassung und Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Ostallgäu
Containergestellung an 10 Sammelstellen im Landkreis Ostallgäu, Abholung auf Anforderung und Transport des Bauschutts, ordnungsgemäße Verwertung des Bauschutts
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Containergestellung (12 m³-Abrollcontainer bzw. 7 m³-Absetzcontainer) an 10 Sammelstellen des LandkreisesOstallgäu- Abholung auf Anforderung und Transport des Bauschutts zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers- Ordnungsgemäße Verwertung des Bauschutts in dafür genehmigter(n) Verwertungsanlage(n)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.