Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst u. Mobilen Impfteams des gem. Impfzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst u. Mobilen Impfteams des gem. Impfzentrums
Betriebsteil „nichtärztlicher medizinischen Dienst“ (Los 1) und von zwei Betriebsteilen der Mobilen Impfteams (Los 2) des gemeinsamen Impfzentrums der kreisfreien Stadt Landshut und des Landkreises Landshut
Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut betreibt ihr Impfzentrum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Landshut in der Messehalle auf dem Landshuter Messegelände in der Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut. Das Impfzentrum ist organisatorisch wie folgt aufgegliedert:Impfzentrum Messegelände:1. Ärztlicher Dienst (wird von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen), 2. Verwaltungsdienst (wird vom städt. Personal übernommen) 3. Nicht ärztlicher medizinischer Dienst (ist künftig vom Auftragnehmer zu übernehmen). Für die Fortführung des Impfzentrums nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge ist aufgrund der Rahmenvorgaben „Fortführung Bayerische Impfstrategie bis 31.12.2022“ die Neuausschreibung erforderlich. Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit dem nichtärztlichen medizinischen Teilbetrieb des Impfzentrums am Messegelände beauftragt werden (LOS 1).
Betriebsteil von zwei Mobilen Impfteams
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut betreibt ihr Impfzentrum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Landshut in der Messehalle auf dem Landshuter Messegelände in der Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut. Das Impfzentrum ist organisatorisch in den Betrieb eines Impfzentrums und eines mobilen Teams aufgegliedert. Das mobile Impfteam ist wie folgt aufegegliedert: 1. Ärztlicher Dienst (wird von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen)2. Verwaltungsdienst (ist künftig vom Auftragnehmer zu übernehmen)3. Nicht ärztlicher medizinischer Dienst (ist künftig ebenfalls vom Auftragnehmer zu leisten) Für die Fortführung des Mobilen Impfteams nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge ist aufgrund der Rahmenvorgaben „Fortführung Bayerische Impfstrategie bis 31.12.2022“ die Neuausschreibung erforderlich. Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Zusammenstellung, der Organisation und dem Einsatz des Verwaltungs- und des nichtärztlichen medizinischen Personals der Mobilen Impfteams beauftragt werden (LOS 2). Die Einsätze erfolgen in Abstimmung mit dem Verwaltungsleiter des gemeinsamen Impfzentrums in Landshut. Das Einsatzgebiet umfasst die Stadt und den Landkreis Landshut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsteil von zwei Mobilen Impfteams
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.