Schulzentrum Geretsried - (1) Generalsanierung BA2/BA3 - Baufeinreinigung BA 3A Referenznummer der Bekanntmachung: A315
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Geretsried - (1) Generalsanierung BA2/BA3 - Baufeinreinigung BA 3A
Im Wesentlichen sind folgende Reinigungsleistungen zu erbringen:
- ca. 850 m² Klassenzimmer (elastische Bodenbeläge)
- ca. 120 m² Klassenzimmer (Fliesen)
- ca. 60 m² Lehrerzimmer (Parkett)
- ca. 530 m² Flure (elastische Bodenbeläge/ Fliesen)
- ca. 1.900 m² Flure
- ca. 60 m² sonstige Technikräume
- ca. 680 m² Pausenhalle Waschbeton
inkl. fester und loser Möblierung (Einbauschränke, Teeküchen, Klassenzimmer- und, Verwaltungsraummöblierung, Lehrküchenmöblierung, Innenfenster und -Türen, etc.)
- ca. 350 m² Glasfassadenflächen;
82538 Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt die Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried durch. Dazu sind die hier bekannt gemachten und im Zuge der Beschaffung zu erbringenden Leistungen für das Gewerk Baufeinreinigung im Bauabschnitt 3A erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baufeinreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lra-toelz.de/