Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_2-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten
Neubau einer Schulturnhalle im Krautlussweg Kaufbeuren
Abbrucharbeiten der bisherigen Schulturnhalle
Ausbau und Entsorgung von:
760 m2 asbesthaltiger Bitumenabdichtung
460 t Porenbeton
2500 t Beton und Estrich
720 t Erdaushub
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
- Sachkundenachweis TRGS 519
- Nachweis zur Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Des Weiteren sind ein Sachkundenachweis TRGS 519 sowie ein Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb mit dem Angebot vorzulegen.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Zi.-Nr. 209 A, Rathaus Altbau, Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland