Stahlbauarbeiten2 Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.1150.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten2
Um das neue Medizinkonzept für die München Klinik Harlaching umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt die München Klinik Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60.000 m² BGF. Die Baukörpergröße der Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe zwei Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten.
München Klinik Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München
Die Bestellung umfasst im Wesentlichen die Erstellung einer Stahlkonstruktion als Unterbau für einen Hubschrauberlandeplatz, einschl. Technikzentrale und Konstruktionen zur Zuwegung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crimmitschau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08451
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.walther-technik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32R226
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.