Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 1150 Metallbauarbeiten Innentüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Umfang Metallbauarbeiten Innentüren:Bauabschnitt 1Aluminiumrahmentürelemente und -festverglasungen mit und ohneBrandschutzanforderungen T30//90 Verglasung, Bänder und Beschläge ca. 74m²Bauabschnitt 2Aluminiumrahmentürelemente und -festverglasungen mit und ohneBrandschutzanforderungen T30//90 Verglasung, Bänder und Beschläge ca. 37m² Termine:BA1 Montage neue Aluglastüren: 03.11.2022 bis 23.11.2022, KW44 bis KW47 2022BA2 Montage neue Aluglastüren: 26.04.2023 bis 17.05.2023, KW17 bis KW20 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,das Vergabeverfahren "Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren" muss leider eingestellt werden, da die Leistungsgrundlage, Ausschreibung der Interimscontainer, Ergebnislos aufgehoben wird. Es ist beabsichtigt die Leistung "Metallbauarbeiten Innentüren" in einem neuen Verfahren mit angepassten Terminen auszuschreiben. Sobald die neue Ausschreibung online ist werden wir Sie darüber informieren.Mit freundlichen GrüßenBayernGrund
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.