Microsoft Enterprise Agreement - Anschlussvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2022-Bm-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Enterprise Agreement - Anschlussvertrag
Die Stadt Weiden i.d.OPf. möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software Assurance) abschließen.
Gesucht wird ein Dienstleister, der die Stadt Weiden i.d.OPf. beim Bezug von Microsoft Softwareprodukten über Volumenlizenzverträge über eine Dauer von 3 Jahren unterstützt.
Weiden i.d. OPf.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat mit dem Enterprise Agreement Volumenvertrag über den derzeitigen Vertragspartner umfassende Nutzungsrechte bei Microsoft erworben. Dieser Vertrag läuft zum 31.01.2023 aus. Es soll ein Anschlussvertrag über weitere 3 Jahre, basierend auf den Rahmenvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft, abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248246
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248246
- Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248246
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, und des
Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248246
Folgende Nachweise sind gem. Abschnitt A, Ziffer 9.1 der Vergabeunterlagen gefordert:
- aktuell gültiges Microsoft Partnerzertifikat
- mind. 2 Microsoft Lizenzexperten müssen im Unternehmen vorhanden sein; ein entsprechender Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
Weiden i.d.OPf.
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftrag-geber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf
elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabever-fahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschrei-bens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein-leiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Weiden i.d. OPf.
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]