Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die FF Patriching, Stadt Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 072/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die FF Patriching, Stadt Passau
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die FF Patriching, Stadt Passau
Los 1: Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grundfahrgestell für Brancheneinsatz Feuerwehr: Fahrzeugart: Sonder-KFZ FeuerwehrAntrieb: AllradantriebMotor: mind. 220 KWAbgasnorm: Euro 6Fahrerhaus: Standard-Fahrerhaus (kurz)Lenkung: Frontlenker mit Lenkanordnung Links; Anordnung für Rechtsverkehr.
Los 2: Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 auf Allradfahrgestell mit Fahrer- und Mannschaftsraum für eine Gruppenbesatzung und Gerätekofferaufbau zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung, der Löschmittelbehälter sowie der Feuerlöschkreiselpumpe.
Los 3: Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Beladung sind die Vorgaben DIN 14530-11, Ausgabe 11/2019, DIN EN 1846 und DIN 14502 Teil 1-3 sowie die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen Anforderungen einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Fahrgestell
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Aufbau
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Beladung
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.