Klinisch-Chemische Analyzer (Ersatzbechaffung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022HTR000022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Klinisch-Chemische Analyzer (Ersatzbechaffung)
Klinisch-Chemische Analyzer (Ersatzbechaffung) für das
Zentrallabor des Universitätsklinikums Erlangen
Ersatzbeschaffung (1 : 1-Austausch) Klinisch-chemische Analyzer für das Zentrallabor
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Es waren Bestandssysteme gegen gleichartige Neusysteme auszutauschen.
Die Anschaffung anderer Systeme als der vorhandenen verbot sich insbesondere wegen der unabdingbar notwendigen Datenkompatibilität und Vergleichbarkeit klinisch-chemischer Analysen im Verlauf sowie der Back-up-Notwendigkeit mit verbleibenden Bestandsssystemen. Zudem wären bei der Beschaffung von vom Bestand abweichender Systeme zwangsläufig unterschiedliche technische Merkmale sowie unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung die Folge.
Damit waren Ausnahmetatbestände nach § 14 Abs. 4 Ziff. 12 VgV gegeben; ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb war zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klinisch-Chemische Analyzer (Ersatzbechaffung)
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.