Rest; Bio- und Sperrmüllabfuhr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rest; Bio- und Sperrmüllabfuhr
Restabfall- und Bioabfallabfuhr mit Behälteränderungsdienst sowie Sperrmüllabholung auf Abruf mit anschließender Verwertung getrennt erfasster Fraktionen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen • die Abfuhr bzw. Sammlung von Restabfall (AVV 20 03 01) und Bioabfällen (AVV 20 03 01 lt. Anlage 1 zur BioabfV Stand 28.04.2022) aus den bereitgestellten Behältern im Holsystem • unter Einsatz eines vom Auftragnehmer zu betreibenden Behälteridentifikationssystems einschl. der Übergabe der erfassten Daten an den Auftraggeber,
• die Durchführung des Behälteränderungsdienstes (Austausch, Reparatur und Neugestellung von Behältern) und • die Abholung von Sperrmüll auf Abruf unter getrennter Erfassung gesonderter Fraktionen wie Metallgegenstände bzw. Altmetalle (AVV 20 01 40) einerseits und sperriger Abfälle aus Holz bzw. Altholz (AVV 20 01 38) andererseits sowie des sonstigen brennbaren Sperrmülls (AVV 20 03 07), sowie • den Transport der erfassten Abfälle zur weiteren Behandlung bzw. Verwertung zu vom Auftraggeber benannten Übergabestellen für Restabfall, Bioabfälle und sonstigen brennbaren Sperrmüll einerseits und zu den vom Auftragnehmer gebotenen Verwertungsanlagen für die getrennt erfassten Sperrmüllfraktionen Altmetall und Altholz andererseits,
• einschließlich der Verwertung der getrennt erfassten Sperrmüllfraktionen (Altmetall und Altholz) durch oder im Auftrag des Auftragnehmers.
Der Leistungsbeginn ist der 01.07.2023.
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre.
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre. Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Befähigung zur Berufsausübung bzw. die Eintragung in das entsprechende Register (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
Erklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - im Auftragsfall Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 3.000.000,00 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- oder Sachschäden sowie über [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden ODER 3.500.000,00 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr)
- im Auftragsfall nach Zuschlagserteilung eine Sicherheitsleistung/Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen
Referenzen Vorliegen mindestens eines Referenzprojekts in den letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mind. ein Jahr) über - die behältergestützte Sammlung von Rest- und/oder Bioabfällen im Holsystem unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems
- die Abholung von Sperrmüll auf Abruf
- jeweils im Auftrag einer Kommune einerseits und unter Angabe des Auftragszeitraumes, Angaben zum Auftraggeber sowie Umschreibung des jeweiligen Auftrags und die erfasste Auftragsmenge pro Jahr
Jeweils mind. eine Referenz für Rest-oder Bioabfall einerseits und für Sperrmüll andererseits erforderlich Sonderanforderungen an die einzusetzende, technische Ausrüstung:
-Erklärung zu einzusetzenden Behältern
-Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Erklärung über die Erfüllung von Mindestanforderungen an die Leistungserbringungen (Ausführungsbedigungen) -Verpflichtung zur Zahlung der in Deutschland jeweils aktuell geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte und zur Beachtung der geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung sowie über das Verfügen der erforderlichen Genehmigungen zum Zeitpunkt des Leistungsbeginn;
-Verfügen über Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb
- Einsetzen von umweltfreundlichen Fahrzeugen (mind. EURO VI Norm)
- Einhaltung der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-BEschaffungs-Gesetztes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.