Neubau FWH Schwaig - Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberding.de/gemeinde-oberding
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FWH Schwaig - Objektplanung Gebäude
Neubau FWH Schwaig - Objektplanung Gebäude
Die Gemeinde Oberding beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses der freiwilligen Feuerwehr in der Schulstraße 3, 85445 Oberding/Schwaig. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die hierzu erforderlichen Architektenleistungen aus dem Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ nach §§ 3, 34 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung. Mit Beauftragung wird der Stand der Vorplanung beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Bei Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach folgenden Kriterien:
Referenzen:
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Neubau/Erweiterung einer Gesamtanlage für öffentliche Bereitschaftsdienste gemäß Nr. 7700 RBBau 2 Punkte
- Neubau/Erweiterung eines Feuerwehrhauses 4 Punkte
Honorarzone:
- Honorarzone III (oder höher) 3 Punkte
Leistungsumfang (abgeschlossene Leistungsphasen):
- Leistungsphase 1 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten (KGr. 300, 400 € netto)
- 0,5 – 1 Mio.: 1 Punkt
- >1 - 1,5 Mio.: 2 Punkte
- >1,5 Mio.: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen bis LPH 9 stufenweise zu beauftragen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als Januar 2022 (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO der für die Genehmigungsplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer De-ckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2011 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI), die nicht vor 2010 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Projekts , b) Vergleichbare Aufgabenstellung (Neubau/Erweiterung einer Gesamtanlage für öffentliche Bereitschaftsdienste gemäß Nr. 7700 RBBau, Neubau/Erweiterung eines Feuerwehrhauses) c) Honorarzone, d) Leistungsumfang f) Leistungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen)/Baufertigstellung (soweit erfolgt), g) Baukosten netto (KG 300, 400 netto), h) Auftraggeber mit Ansprechpartner
Mindestanforderungen zu A): Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte mit Honorarzone III (oder höher) und mindestens 1 Referenzobjekt mit Baukosten über 1 Mio. € netto oder höher (KG 300 und 400) nachgewiesen werden. Zudem muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau/Erweiterung einer Gesamtanlage für öffentliche Bereitschaftsdienste gemäß Nr. 7700 RBBau nachgewiesen werden. Es muss außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 2 – 8 erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegeben Referenzen.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu rea-gieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzu-reichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).