Arbeitnehmerüberlassung für Betriebsunterstützung MS Exchange Referenznummer der Bekanntmachung: 2022NSH000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung für Betriebsunterstützung MS Exchange
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (2 Personen je Vollzeit 40h/Woche) Unterstützung des operativen Betriebs von Microsoft Exchange. Die Tätigkeit umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von Groupware- und Messaging-Diensten (Exchange) und Mobiler Kommunikation (Mobile AcitveSync), die Bereitstellung und Installation von neuen Servern, Troubleshooting bei Problemen, die Bearbeitung der anfallenden Tickets, die auch Clientkommunikation, RBAC und allgemeine Fragen betreffen können sowie die Urlaubs- und Ferienvertretung.
Leiharbeiter 1
Die konkrete Aufgaben- und Qualifikationsbeschreibung ist in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Leiharbeiter 2
Die konkrete Aufgaben- und Qualifikationsbeschreibung ist in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leiharbeiter 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leiharbeiter 2
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots-/Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.