VgV-Verfahren Objektplanung Lph. 5 bzw. 6 bis 9 - Blasiusblick Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_204_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Objektplanung Lph. 5 bzw. 6 bis 9 - Blasiusblick
Neubau des Wohnviertels "Blasiusblick" in Kaufbeuren.
Die Stadt Kaufbeuren plant westlich der Altstadt den Neubau eines Wohnviertels mit 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen für alle Generationen und Familien, Wohngemeinschaften, Alleinerziehende etc. zur Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums im mittleren Preissegement mit insgesamt maximal ca. 10.000 m2 BGF. Ziel ist ein attraktives Wohnquartier mit guter sozialer Durchmischung.
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung der LPH 5 (ohne Leitdetails) bis 9, optional nur LPH 6 bis 9 (also ohne die LPH 5).
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
- in LPH 2: Erstellen eines Prüfberichts über die LPH 1-2
- in LPH 3: Erstellen eines Prüfberichts über die LPH 3 (ggf. mit eigener Massen- und Kostenermittlung)
- in LPH 1-4 und 5: Teilnahme an Projektbesprechungen
- in LPH 5: Überprüfung der Leitdetails
- in LPH 5: Überprüfung der Ausführungsplanung
Es fand ein RPW-Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die LPH 1 bis 4, zzgl. der Leitdetails der LPH 5, optional die gesamte LPH 5, statt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Schnittstelle in der LPH 5 erst im weiteren Projektverlauf zu definieren.
Aufgrund einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie im Vorfeld des Wettbewerbs wurde ermittelt, dass das tlw. stark abfallende, ca. 10.300 m2 große Grundstück maximal mit ca. 10.000m2 BGF bebaut werden kann.
Das Grundstück wird derzeit als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Eine Hochwasserschutzmaßnahme soll südlich bis 2023 umgesetzt werden, um das Grundstück bebaubar zu machen und von seiner Funktion als Rückhaltebecken zu entbinden.
Der das Grundstück durchquerende Märzenbach wurde unterirdisch verrohrt (Durchmesser 1,70m). Darüber wurde oberirdisch ein Bachlauf (Mittelwassergerinne) als Ausgleich zur Verrohrung angelegt. Dieser soll ökologisch wertig in die Freiflächen eingebunden werden.
Bodenverunreinigungen (Auffüllungen und abfallrechtliche Belastungen) aus früheren Nutzungen des Grundstücks wurden teilweise saniert und müssen im Zuge der Bebauung weiter geprüft werden. Bei Bedarf sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Unter den Auffüllungen befinden sich Tallehm- und Talkiesschichten. Tragfähiger Baugrund ist an manchen Stellen erst 6,60m unter Gelände anzutreffen. Zudem reicht das Grundwasser teilweise bis nahe an die Geländeoberfläche. Es ist daher mit erhöhten Gründungsanforderungen zu rechnen, wodurch auf eine Unterkellerung verzichtet wird und Tiefgründungen (Pfahl- oder Brunnengründungen) zu erwarten sind.
Der Großteil der Stellplätze soll auf einem Nachbargrundstück errichtet werden.
Die 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen sollen nach dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) gefördert werden.
Der Ersteller der Machbarkeitsstudie, sowie die Teilnehmer am RPW-Wettbewerb gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich ein vorbefasstes Büro in diesem Verfahren bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen.
Auch ohne Teilnahme eines vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Der Projektstart ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn muss bis
spätestens 31.12.2023 erfolgen, die Inbetriebnahme soll Mitte 2026 sein.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: besondere Leistungen der LPH 1+2
Stufe 2: besondere Leistungen der LPH 3+4
Stufe 3a: besondere Leistungen der LPH 5
Stufe 3b: LPH 5 (ohne Leitdetails); gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 6-7; gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 5: LPH 8-9; gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland