Externe Betriebsträgerschaft für das pädagogische Fachpersonal zur Betreuung von Berufsschülern im Schülerwohnheim Mainburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-306140
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Betriebsträgerschaft für das pädagogische Fachpersonal zur Betreuung von Berufsschülern im Schülerwohnheim Mainburg
Der Landkreis schreibt Leistungen zum Betrieb des Schülerwohnheims Mainburg als Unterkunft aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Betreuung der Berufsschüler sonntags bis freitags.
Kelheim
Ziel des Verfahrens ist allgemein, den Schülern die sozialpädagogische Begleitung im Schülerwohnheim durch sozialpädagogisch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen und dadurch insbesondere die Chancen für einen erfolgreichen Berufsstart zu verbessern. Der Landkreis beabsichtigt das pädagogische Fachpersonal für die Betreuung der Berufsschüler ab dem Schuljahr 2022/23 (d. h. ab 01.09.2022) durch eine externe Betriebsträgerschaft als Dienstleistungsauftrag zu gewährleisten.
Der künftige Auftragnehmer soll als Betriebsträger insbesondere die Leitung, pädagogische Betreuung der Schüler und Verwaltung des Heimbetriebs vollziehen. Die Verpflegung der Schüler erfolgt durch landkreiseigenes Küchenpersonal.
Derzeit besteht für das Schülerwohnheim eine Betriebserlaubnis der Regierung von Niederbayern gem. § 45 SGB VIII vom 28.05.1991 (150 Plätze, 4 Gruppen, siehe Anlage 3 der Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung). Diese wird von der Regierung von Niederbayern aufgrund von Veränderungen in mehreren Punkten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (Reduzierung der Platz-/Gruppenzahl). Der Auftraggeber muss als Betreiber (Betriebsträgerschaft) in Folge eine neue Betriebserlaubnis beantragen (§ 45 SGB VIII).
Der Auftragnehmer hat das zur vertragsgerechten Erfüllung – insbesondere in Bezug auf die geschuldete pädagogische Betreuung - erforderliche Personal entsprechend der Vorgabe der jeweils gültigen Betriebserlaubnis einzusetzen.
Die Betriebserlaubnis soll an die aktuellen Gegebenheiten (zukünftig reduzierte Platzzahl 100 bzw. Gruppenzahl 2,5) angepasst werden, sodass voraussichtlich für die pädagogische Betreuung des Schülerwohnheims eine Vollzeitkraft für die Leitung und zwei Vollzeitkräfte für die allg. Betreuung erforderlich sein werden. Auch hier kann eine Vollzeitkraft durch Teilzeitkräfte ersetzt werden.
Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt IV des Formblatts L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Personen bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Für die Leitung des Schülerwohnheims ist eine ausgebildete und/oder sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Person mit Diplom in Sozialpädagogik) einzusetzen – Heimleiter (m/w/d) -, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Sozialpädagoge/in nachweisen kann (siehe Ziffer 9). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Formblatt „Heimleiter“ angegebene Person bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Folgende Leistungen müssen als kritische Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 5 VgV direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden:
•Leistungen nach § 2 des Vertragsentwurfs (Sozialpädagogische Leistungen),
•Leistungen nach § 3 des Vertragsentwurfs (Leistungen der Leitung),
•Leistungen nach § 11 des Vertragsentwurfs (Nachtdienst),
•Leistungen nach § 16 des Vertragsentwurfs (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote)
Die Beauftragung von Unterauftragnehmern zur Auftragsausführung ist somit unzulässig.
Weitere Informationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers siehe Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsvereinbarung!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Betriebsträgerschaft SWH Mainburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]