Technische Betriebsführung für ein Gasverteilernetz nach DVGW G 1000
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-zirndorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für ein Gasverteilernetz nach DVGW G 1000
Die Stadtwerke Zirndorf GmbH schreibt Dienstleistungen für die technische Betriebsführung eines Gasnetzes nach DVGW G [Betrag gelöscht] europaweit nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO sowie des GWB aus. Der Auftraggeber ist Verteilernetzbetreiber des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Zirndorf. Eigentümer des Gasversorgungsnetzes ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die technische Betriebsführung seines Gasversorgungsnetzes nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 (oder gleichwertig).
Zirndorf
vgl. oben Abschnitt II.1.4.
Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, den Vertrag einseitig um weitere vier Jahre (bis 31.12.2030) zu verlängern. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die Ausübung des Verlängerungsrechts bis spätestens zum 30.06.2026 informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung - technische Betriebsführung von Gasverteilernetzen - vergleichbar sind.
Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung - technische Betriebsführung von Gasverteilernetzen - vergleichbar sind.
Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich der technischen Betriebsführung von Gasverteilernetzen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich Beschäftigten welche über eine Qualifikation nach DVGW G 1000 oder gleichwertig verfügen in den letzten drei Geschäftsjahren. Es ist ein Fremdnachweis darüber, dass die Qualifikation für eine technische Führungskraft nach DVGW G 1000 oder gleichwertig vorliegt, als Anlage beizufügen.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher im Wesentlichen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren erbrachten Leistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom
5.8.2019 bis 5.8.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) entnommene Jahresarbeit des Gasverteilernetzes und f) Leitungslänge des Gasverteilernetzes nach Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenz 1 muss jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 5.8.2019 bis 4.8.2020 oder 5.8.2020 bis 4.8.2021 oder 5.8.2021 bis 5.8.2022 bezogen sein, c) die Mindestreferenz 1 muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung für den Bereich technische Betriebsführung sein und es müssen Angaben erfolgen bzgl: aa) Kontrolle der Hausdruckregler, bb) Kontrolle der Hausanschlüsse, cc) Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes, dd) Inspektion der Versorgungsleitungen, ee) Inspektion und Wartung von Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes, ff) Instandsetzung und Instandhaltung von bestehenden Anlagen und gg) Planung und Bau von Neuanlagen d) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft
oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein, e) die Mindestreferenz 1 muss die entnommene Jahresarbeit des Gasverteilernetze enthalten und f) die Mindestreferenz 1 muss Angaben über die
Leitungslänge des Gasverteilernetzes unterteilt nach Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck enthalten.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 2 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich der technischen Betriebsführung von Gasverteilernetzen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich Beschäftigten welche über eine Qualifikation nach DVGW G 1000 oder gleichwertig verfügen in den letzten drei Geschäftsjahren. Es ist ein Fremdnachweis darüber, dass die Qualifikation für eine technische Führungskraft nach DVGW G 1000 oder gleichwertig vorliegt, als Anlage beizufügen.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenz 1 muss jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 5.8.2019 bis 4.8.2020 oder 5.8.2020 bis 4.8.2021 oder 5.8.2021 bis 5.8.2022 bezogen sein, c) die Mindestreferenz 1 muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung für den Bereich technische Betriebsführung sein und es müssen Angaben erfolgen bzgl: aa) Kontrolle der Hausdruckregler, bb) Kontrolle der Hausanschlüsse, cc) Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes, dd) Inspektion der Versorgungsleitungen, ee) Inspektion und Wartung von Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes, ff) Instandsetzung und Instandhaltung von bestehenden Anlagen und gg) Planung und Bau von Neuanlagen d) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein, e) die Mindestreferenz 1 muss die entnommene Jahresarbeit des Gasverteilernetze enthalten und f) die Mindestreferenz 1 muss Angaben über die Leitungslänge des Gasverteilernetzes unterteilt nach Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck enthalten.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Vgl. Vergabeunterlagen.
Vgl. Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung einer Bietergemeinschaft hinaus.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html