Fassaden- und Dachsanierung der Stadtresidenz Landshut
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassaden- und Dachsanierung der Stadtresidenz Landshut
Fassaden- und Dachsanierung von Teilen der Stadtresidenz Landshut und der gesamten Hofstallung in Landshut
Landshut Altstadt
Fassaden- und Dachsanierung von Teilen der Stadtresidenz Landshut und der gesamten Hofstallung in Landshut
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.