Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der TGA-Fachplanung HLS (Anlagengruppe 1-3) gem. §53 HOAI - LPH 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 408 OS Schule_VgV_HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschneiding
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94363
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberschneiding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der TGA-Fachplanung HLS (Anlagengruppe 1-3) gem. §53 HOAI - LPH 5-9
Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der TGA-Fachplanung HLS (Anlagengruppe 1-3) gem. §53 HOAI - LPH 5-9
Die Grundschule Oberschneiding an der Waltinger Straße 8 in Oberschneiding wurde 1982 erbaut und seitdem nicht saniert. Lediglich Reparaturarbeiten und regelmäßige Instandsetzungsarbeiten wurden durchgeführt. Außerdem wurde 2012 im Untergeschoss ein Kinderhort installiert und im Jahre 2019 die Heizzentrale erneuert. Die Gemeinde Oberschneiding plant nun die Generalsanierung der Grundschule. Es sind neben den Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten diverse Umbauten und Nutzungsänderungen vorgesehen. Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Barrierefreiheit, Brandschutzsanierung, Gebäudetechnik, etc. sind vorzunehmen. Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf rd. 5,8 Mio. € brutto (Stand 09/2021). Die baurechtliche Eingabeplanung ist in 11/2021 erfolgt. Es wurden Fördermittel nach FAG, differenziert nach den Bauteilen Schule und Mehrzweckhalle, beantragt. Die Gemeinde hat neben der FAG Förderung noch Fördermittel für stationäre raumlufttechnische Anlagen bei der Bafa beantragt. Geplant ist zudem die Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude über die KfW.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufen- und abschnittsweise (Stufen jeweils: LPH 5-7, LPH 8+9) Beauftragung der Leistungen. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 20.09.2022; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 34/2022 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands.
Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei u. uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2020 bis 2022) Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter: ≥6 = 2 Pkt.; <6 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Gesamtumsatz: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2019 bis 2021) des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥0,2 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,2 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,0 Mio. € je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio € je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 400 (bezogen auf ALG 1-3) netto ≥[Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt., <[Betrag gelöscht] EUR und ≥[Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥2.500 m² = 2 Pkt.; <2.500 m² und ≥1.500 m² = 1 Pkt.; <1.500 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 400 (bezogen auf ALG 1-3) netto ≥[Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt., <[Betrag gelöscht] EUR und ≥[Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥2.000 m² = 2 Pkt.; <2.000 m² und ≥1.000 m² = 1 Pkt.; <1.000 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Bei mind. einem der wertbaren Referenzprojekte handelt es sich um eine Generalsanierungsmaßnahme. = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Referenznachweis vergleichbarer Aufgabenstellung (siehe Punkt II.1.4 der Bekanntmachung).
- Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 8 (nach HOAI) oder mindestens Beginn der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags
- Mind. die Leistungsphasen 5-8 (TGA-Planung HLSK) sind beauftragt nachzuweisen.
- Durchgehende Referenzen zu mind. der Leistungsphasen 5-8 sind nachzuweisen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlichnicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes
Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
des Ratesüber die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum
Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese
Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass
ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs.1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende
Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur
vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt.
Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.