STM-SAN-Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: STM-SAN-72401
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
STM-SAN-Freianlagenplanung
Die Stadt Augsburg plant die Umgestaltung des Bauernmarkts als Teil des Augsburger Stadtmarkts.
Stadtmarkt Augsburg
Die Stadt Augsburg plant die Umgestaltung des Bauernmarkts als Teil des Augsburger Stadtmarkts.
Das Gelände des Bauernmarkts befindet sich im westlichen Teil des Augsburger Stadtmarkts. Im Westen begrenzt durch das Gebäude des ehemaligen Stadtarchivs, im Osten durch den Verwaltungsturm des Marktamtes mit einer Fleischhalle, im Süden durch das Marktrestaurant und im Norden, in Richtung des Parkhauses, durch einen Blumenstand mit Lagerräumen.
Der Bauernmarkt als Teil des städtischen Marktgeländes ist aus allen Richtungen zugänglich. Alle Eingänge sind verschließbar. Nach der Schließung des Stadtmarktes ist das Gelände des gesamten Stadtmarkts für die Öffentlichkeit nicht mehr erreichbar. Durch neue Abgrenzungen und Tore soll die Zugänglichkeit des Bauernmarkts unabhängig vom restlichen Stadtmarkt werden.
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Mehrere Faktoren sprechen dafür, dass das Gebiet neu entwickelt werden sollte. Die Umsetzung der folgenden Ziele ist vorgesehen:
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1. Sanierung der Oberflächen/Ausarbeitung eines neuen Nutzungskonzeptes
2. Neue Situierung Blumenstände (Die Gebäude selbst sind nicht Teil des Auftrags!)
3. Marktgaststätte (nur Außengastronomie)
4. Maßnahmen neue Regelung Zugangssituation
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 beauftragt.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 500 werden derzeit mit 1,1 Mio. € geschätzt.
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Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Ende 2022 erfolgen. Der Baubeginn soll im Juni 2023, der Abschluss der Maßnahme im Juni 2024 erfolgen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
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Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max. 3 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
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Referenzen der Projektleitung
Vergleichbarkeit der Fläche (max. 3 Punkte)
5.000 m2 oder mehr = 3 Punkte
4.500 m2 oder mehr = 2 Punkte
4.000 m2 oder mehr = 1 Punkt
weniger als 4.000 m2 = 0 Punkte
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Aufgabenstellung (max. 3 Punkte)
Innerstädtische Freianlage
(z. B. Stadtplatz, Fußgängerzone; aber keine Grünanlagen) = 3 Punkte
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Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
1 Projektleitung mit max. 3 Punkten
+ Referenz 1 mit max. 9 Punkten (3 Punkte + 3 Punkte + 3 Punkte)
+ Referenz 2 mit max. 9 Punkten (3 Punkte + 3 Punkte + 3 Punkte)
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= 21 Punkte maximal
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Es werden maximal 2 Referenzen der Projektleitung bewertet.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123/124 GWB entsprechend der Erklärung in den Vergabeunterlagen
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. € für Personenschäden und von 1,5 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr)
e. Fläche in m2
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung
g. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite.
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B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
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C. Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Planung im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2-8 (ohne Leistungsphase 4). Es werden maximal zwei Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.04.2012 fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen. Für die Projektleitung kann maximal eine Person benannt werden.
Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen sollen bis spätestens 27.07.2022 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]