Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Los 1: Behältergestellung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Behältertausch und -transport, Sortierung, Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle an die EAR, Übernahme nicht optierter Sammelgruppen und ordnungsgemäße Verwertung
Los 2: Containergestellung für Altmetall, Containertausch und -transport, ordnungsgemäße Verwertung von Altmetall
Los 3: Containergestellung für Altholz, Containertausch und -transport, Einrichtung einer Übernahmestelle, ordnungsgemäße Verwertung von Altholz
Los 4: Behältergestellung für Bioabfälle, Behälterleerung /-tausch und Transport, ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Landkreis Mühldorf a. Inn
Los 1: Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Gestellung von Containern zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 1, 2, 4 und 5 an 11 Wertstoffhöfen,
- Gestellung von Gitterboxen zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 2 und 5 an 6 Wertstoffhöfen,
- Gestellung von Spannringfässern zur Erfassung von batteriebetriebenen Elektro- und Elektronikaltgeräten (fest verbautem Akku) an 17 Wertstoffhöfen,
- Gestellung von Rungenpaletten, Spannringfässern und Gitterboxen zur Erfassung der Sammelgruppe 3 an 17 Wertstoffhöfen,
- Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Behälter für die Erfassung Elektro- und Elektronikaltgeräten,
- Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 4 und 5 gem. ElektroG,
- Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen, Nachspeicherheizgeräte, Photovoltaik-Module und ggf. Übergabestelle an die EAR im Landkreisgebebiet,
- Übernahme der optierten Sammelgruppen und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung i. S. der Eigenvermarktung gem. ElektroG,
- Übergabe der nichtoptierten Sammelgruppen an die EAR.
Die Verträge in den Losen 1 bis 4 verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr,
sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende
(erstmals zum 31.12.2025) kündigt.
Altmetall
Landkreis Mühldorf a. Inn
Los 2: Altmetall
- Containergestellung zur Erfassung von Altmetall an 17 Wertstoffhöfen,
- Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Container,
- Übernahme des Altmetalls und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung.
Die Verträge in den Losen 1 bis 4 verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende
(erstmals zum 31.12.2025) kündigt.
Altholz
Landkreis Mühldorf a. Inn
Los 3: Altholz
- Containergestellung zur Erfassung von Altholz an 17 Wertstoffhöfen,
- Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Container,
- Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisgebiet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt,
- Übernahme des Altholzes und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung.
Die Verträge in den Losen 1 bis 4 verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende
(erstmals zum 31.12.2025) kündigt.
Bioabfall
Los 4: Bioabfall
• Lieferung von Behältern für die Sammlung von Bioabfällen im Bringsystem an 63 Sammelstellen,
• Gestellung von Containern an 7 Wertstoffhöfen für Fallobst,
• Leerung / Tausch der Behälter für Bioabfälle und Container für Fallobst,
• Übernahme der Bioabfälle / Fallobst und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung.
Die Verträge in den Losen 1 bis 4 verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende
(erstmals zum 31.12.2025) kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Liste der Referenzprojekte (mind. 2 Projekte) über ausgeführte vergleichbare Leistungen (Entsorgung von DK-I-Abfällen) aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Alle Lose:
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
- Beschreibung des Betriebsstandortes von dem aus die Leistungen erbracht werden,
- Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen mind. Der Abgasnorm EURO
VI entsprechen,
- Eigenerklärung zur vorhandenen oder zu beschaffenden Anzahl und Art der Container für die Einsammlung
von Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altholz AI bis AIII, Altmetall und Bioabfall.
Los 1 bis 3:
Benennung der vorgesehenen Verwertungswege für Abfallarten zur Verwertung mit Nennung der Aufbereitungs-,
Behandlungs- bzw. Verwertungsbetriebe, ggf. Benennung der vorgesehenen Sortier- /
Aufbereitungsanlage(n) sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste mit Nachweis
der Zulässigkeit des Verwertungsweges mindestens durch Efb.-Zertifikat oder gleichwertige
Nachweise über Behandlung bzw. Verwertung der entsprechenden Fraktion des Erstbehandlers und
ggf. Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege.
Los 3:
Die Efb.-Zertifizierung muss neben den in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 1.7.1 aufgeführten Abfällen zusätzlich den Umgang (transportieren, lagern, behandeln) von gefährlichen Abfällen umfassen.
Hierzu gehören mindestens:
- AVV-Nr. 17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- AVV-Nr. 20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält,
- AVV-Nr. 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt.
Los 4:
Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis und Benennung von Gesamtkapazität,
freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik
sowie der Verfahrensschritte.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.