Neubau 2-gruppige Kinderkrippe und 3-gruppiger Kindergarten, Bruneckerstraße, Nürnberg - Fachplanung HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03659-02-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 2-gruppige Kinderkrippe und 3-gruppiger Kindergarten, Bruneckerstraße, Nürnberg - Fachplanung HLSK
Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK §55 HOAI LPH 1-9
Nürnberg
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in dem Planungsgebiet Hasenbuck Süd in der Brunecker Straße eine ca. 1.230 m² BGF große Kindertagesstätte mit zwei Gruppen Kindergrippe ca. 350 m² BGF und drei Gruppen Kindergarten mit 880 m² BGF. Das zu bebauende Grundstück mit einer Größe von insgesamt 1.937 m², in dem neuen Stadtteil "Lichtenreuth", ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4635 (Hasenbuck Süd) vom 09.10.2019 als Gemeindebedarfsfläche [Kita - GB02] ausgewiesen. Auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs zwischen dem Hasenbuck und dem Volkspark Dutzendteich, werden zusätzlich neue Wohneinheiten, Nahversorgungseinrichtungen, eine Grundschule und ein Quartierspark entstehen. Die neue Technische Universität Nürnberg wird hier ebenfalls zukünftig Ihren Standort haben. Die Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Planungsbeginn Q3/2022
Ausführung Q2/2024 - Q3/2026
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 5,6 Mio. Euro "netto" KG 200-700 und ca. 2,658 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Fachplanerhonorars TGA ELT [Betrag gelöscht] EUR netto anrechenbare Kosten.
Die ausgeschriebenen Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK für Gebäude gemäß §55 HOAI werden stufenweise beauftragt. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise, in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1 - 2
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 3 - 4
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 5 - 7
Stufe 4: HOAI Leistungsphase 8 - 9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. der Stufe 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
alle Angaben in EUR netto
1) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für
sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Ingenieur" (max. 50 Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) (max. 50 Punkte möglich)
> 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
1. Fachplanung HLSK § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone II oder höher
3. Mindest abzudeckende Anlagengruppen 1, 2, 3
4. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 01.01.2012)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 16 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 15 Punkte)
> 10 Jahre (01.01.2012) = 0 Punkte
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2012 bis 31.12.2014) = 7,5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
- Neubau Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderkrippe oder Kinderhort = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 16 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 15 Punkte)
> 10 Jahre (01.01.2012) = 0 Punkte
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2012 bis 31.12.2014) = 7,5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
- Neubau Bildungs- oder Kulturgebäude = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 16 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 15 Punkte)
> 10 Jahre (01.01.2012) = 0 Punkte
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2012 bis 31.12.2014) = 7,5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
- Neubau Bildungs- oder Kulturgebäude = 10 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A. Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5))
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B. Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (30% / 120 Punkte)
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis / günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.), Erfahrung des Projektteams (A2.) bzw. der Vorgehensweise zur konkreten Projektabwicklung (A3.) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung. Die Beurteilung erfolgt in gleichem Maße einzeln betrachtet in Bezug auf die genannten Beurteilungsparameter, als auch vergleichend zwischen den Ergebnissen der Bieter untereinander. Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der
Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
Weitere Hinweise:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland