Zuberhaus - Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung §51 HOAI mit den Leistungsphasen 1-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9416010
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/mobilitaet
Adresse des Beschafferprofils: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Zuberhaus - Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung §51 HOAI mit den Leistungsphasen 1-6
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 „Tragwerksplanungen“ nach §51 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau eines Zuberhauses in 93053 Regensburg, Markomannenstraße 1“.
Die Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 „Tragwerksplanungen“ nach §51 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau eines Zuberhauses in 93053 Regensburg, Markomannenstraße 1“. Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der Markomannenstraße einen Neubau für ein sogenanntes Zuberhaus mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung, Cafeteria, Besprechungs- und Schulungsräumen und einem Foyerbereich zu errichten. Auf dem Betriebsgelände Markomannenstraße befinden sich neben den Einrichtungen der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH auch die zentralen Betriebsstätten des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Amt 70) der Stadt Regensburg. Das Zuberhaus soll an der Schnittstelle der Betriebsgeländeteile zentrale Funktionen für beide Einrichtungen bereithalten.
Das Zuberhaus stellt mit seinen Funktionen eine zentrale Einrichtung sowohl für das Amt 70 wie auch das Stadtwerk.Mobilität dar. Die im Gebäude einzurichtenden Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung sollen nach Einrichtungen getrennt hergestellt werden. Die weiteren im Neubau vorzusehenden Funktionen Cafeteria, Schulungs- und Besprechungsräume wie auch Foyer sind hingegen von allen Einrichtungen gemeinsam zu nutzende Funktionen. Das Amt 70 strebt unter anderem mit der im Herbst 2021 ins Leben gerufenen Zero-Waste-Strategie eine Transformation der Abfallentsorgung in eine breit angelegte, alle Lebensbereiche der Stadtgesellschaft in Regensburg umfassende Kreislaufwirtschaft an. Auch das Stadtwerk Regensburg GmbH verfolgt durch einen 2021 gefassten Stadtratsbeschluss das Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein. Neben der Reduzierung von Emissionen soll auch der Energieverbrauch und die Emissionen in den eigenen Betriebsstätten gesenkt werden. Die dann noch benötigte Energie soll aus regenerativen Energien bezogen werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen
Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphase
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung HOAI Leistungsphasen 1 – 6, Zuberhaus-Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. IV.2.2) über die Plattform aumass einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.