Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern
Lieferung von Schulbücher für 13 Schulen des Landkreises Weilheim-Schongau für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option einer Verlängerung für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Lieferung preisgebundener Schulbücher an die Gymnasien und Sonderpädagogische Förderzentren des Landkreises Weilheim-Schongau (insgesamt 6 Schulen)
Landkreis Weilheim-Schongau
Die Lieferorte liegen im Landkreis Weilheim-Schongau:
•Gymnasium Penzberg
•Gymnasium Schongau
•Gymnasium Weilheim
•Sonderpädagogisches Förderzentrum Altenstadt
•Sonderpädagogisches Förderzentrum Penzberg
•Sonderpädagogisches Förderzentrum Weilheim
Er kann zweimal, jeweils um das Schuljahr 2023/2024 und das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden,
Jeder Bieter kann nur 1 Los durch Losentscheid erhalten, d.h., erhält ein Bieter im Rahmen des Losverfahrens den Zuschlag für ein Los, nimmt er an dem Losverfahren für die anderen Lose nicht mehr teil.
Lieferung preisgebundene Schulbücher an die Realschulen, Berufsschulen und die FOS/BOS des Landkreises Weilheim- Schongau (insgesamt 7 Schulen).
Landkreis Weilheim-Schongau
Die Lieferorte sind im Landkreis Weilheim-Schongau
•Realschule Peißenberg
•Realschule Penzberg
•Realschule Schongau
•Realschule Weilheim
•Fach- und Berufsoberschule Weilheim
•Berufsschule Schongau
•Berufsschule Weilheim
Der Vertrag wird für das Schuljahr 2022/2023 abgeschlossen. Er kann zweimal, jeweils um das Schuljahr 2023/2024 und das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
Jeder Bieter kann nur 1 Los durch Losentscheid erhalten, d.h., erhält ein Bieter im Rahmen des Losverfahrens den Zuschlag für ein Los, nimmt er an dem Losverfahren für die anderen Lose nicht mehr teil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenererklärung zur Eignung - Angaben zum Bieter, gesetzlicher Vertreter, Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eigenerklärung zur Eignung - Bezug zu Russland
Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
Auskunft zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und zu den Umsätzen bezüglich der ausgeschriebenen Leistung.
Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nennung von drei Referenzprojekten, für die Sie die geforderte Leistung in den letzten drei Jahren erbracht haben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249409
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angbeotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/