Gymnasium Parsberg - Container-Mietmodulanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2369-996
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Parsberg - Container-Mietmodulanlage
Errichtung von Ausweichklassenzimmern für 8 Schulklassen incl. Nebenräumen; Vorhaltezeit 24 Monate
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind nach Parsberg zu liefern und vorzuhalten:Modulanlage als Ausweichklassenzimmer für 8 KlassenContaineranlage 2-geschossig mit 2 Treppenanlagen- im EG: 3 Klassen / 4 Container und 1 Klasse / 3 Container, zusätzlich Flurcontainer, 1 Container Lehrerzimmer und 1 Container Technik- im OG: 3 Klassen / 4 Container und 1 Klasse / 3 Container, zusätzlich Flurcontainer und 1 Container als Lager- Gesamtabmessung: ca. 24 x 15 m- Vorhaltezeit 24 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wissen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.