Gymnasium Parsberg - Interaktive Tafelsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2369-456
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Parsberg - Interaktive Tafelsystem
Liefern und montieren von Interaktiven Tafelsystemen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferleistung:- Ganzheitliche pädagogische Gesamtlösung für das Gymnasium Parsberg im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. bestehend aus- Interaktive Tafelsysteme 63 Stück- Soundsystem 61 Stück- Pylonensystem 47 Stück- Doppelpylonensysteme 12 Stück- Mobile Fahrgestelle 2 Stück- Sharringlösungen 61 Stück- Datenverbindung zu interaktiven Tafelsystem über HDMI-Umsetzer und USB-Umsetzer- Vollständige betriebsfertige Verkabelungen mit HDMI-, USB-, und CAT-Patchkabeln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reinsdorf
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.