RV Callcenter Leistungen für Sternstunden Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Callcenter Leistungen für Sternstunden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Callcenter-Leistungen zur telefonischen Spendenannahme.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München Die Leistung wird am Standort des Auftragnehmers oder des Unterauftragnehmers erbracht und wird dem Auftraggeber elektronisch übergeben.
Die Leistung (am Spendentag wir jährlich einmal durchgeführt, konkret am jeweils 2. Freitag im De-zember.)
Die hier ausgeschriebene Leistung unterstützt die BR-eigenen Spendenzentralen bei der Annahme der Spenderanrufe und der elektronischen Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Weitere Leistungen sind die jährliche Schulung der Telefonistinnen sowie die Gesamtkoordination aller beteiligten externen Call-Center.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.10.2022 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten bis voraussichtlich zum 30.09.2023 (=Grundlaufzeit).
Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese Vereinbarung nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt. Eine Verlängerung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Der Mindestbedarf beträgt 1925 Stunden. Dies entspricht einem Bedarf von 550 Telefonist:innen im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 23:30 Uhr.
Der Höchstbedarf beträgt 3.400 Stunden. Details dazu siehe LB-fachlicher Teil, Kapitel 2.1.2
Der Auftraggeber hat die Option, die 1-jährige Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu 3 x um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Option wird automatisch gezogen, wenn der Auftraggeber nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Nachweis einer Vertrauensschadenversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestdeckungssumme der Vertrauensschadenversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro pro Jahr.
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge nach-weisen. Die Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenz ist in einer selbst erstellten Anlage dem Angebot beizufügen.
Verlangt wird mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss Callcenterleistungen für Benefiz-Veranstaltungen (Aufnahme von telefonisch übermittelten Spendenzusagen) mit Einsatz von mindestens 200 Agenten (inkl. unterbeauftragte Agenten) zum Gegenstand haben. Alle eingesetzten Agenten müssen über deutsche Sprachkenntnisse Level B2 verfügt haben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein.
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Vertragserfüllungsverbots aufgrund eines Russland-Bezugs gem. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 muss die "Anlage 8 - Eigenerklärung zum Russlandbezug" ausgefüllt beigefügt sein.
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Die Telefonist:innen haben direkten 1:1 Kontakt zu den Spendenwilligen. Diese geben ihre sensiblen personenbezogenen Daten und insbesondere ihre Bankdaten preis. Seriöse Gesprächsführung, sowie eine Konversation in deutscher Sprache auf B2-Niveau ist zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
April/Mai 2026
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.