Projektsteuerung Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Implementierung Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Implementierung
Das DM möchte bis spätestens zum 31.12.2023 ein Enterprise-Resource-Planning (ERP)-System, vornehmlich für die Hauptabteilungen Finanzen und Personal sowie für die Abtei-lung Programmbudget, implementiert haben.
Zugleich soll geprüft werden, ob eine Umstellung von der hybriden Kostenrechnung auf die Doppik sinnvoll ist.
Hierzu benötigt das DM einen für die erfolgreiche Implementierung und nachfolgende Evaluierung verantwortlichen Projektsteuerer.
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Das DM verbindet folgende Ziele mit der Einführung eines ERP-Systems:
- Zusammenführung der verschiedenen, derzeit unabhängig voneinander arbeitenden Softwareanwendungen;
- zukünftig Nutzung einer einheitlichen, gemeinsamen Datenbasis auch zur zukünftigen erleichterten Pflege der Datenbasis und der hauptabteilungsübergreifenden Zugriffs-möglichkeit;
- Effizienzsteigerung durch Umstellung der bzw. Einführung einer neuen Kostenrech-nung (angesichts der derzeit extrem hohen Zahl an Kostenträgern, Kostenstellen und Sachkonten und als mögliche Grundlage für eine evtl. Umstellung auf Doppik); die effizienter, transparenter und den Rahmenbedingungen (BayHO, AV-WGL) gerecht wird; Verlustfreie, revisionssichere Übertragung der Daten der alten Kostenrechnung in die neue Kostenrechnung.
- im Bereich des Rechnungswesens Berücksichtigung von Kameralistik (und zukünftig möglicherweise Doppik), Kosten- und Leistungsrechnung, Rechnungs- und Bestell-Workflow etc.;
- Einführung von digitalen Rechnungsläufen;
- Einführung von Controllinginstrumenten:
o beantragtes Budget;
o genehmigtes Budget;
o In Auftrag gegebene Kosten;
o tatsächlich entstandene / abgerechnete Kosten
- automatisierte Generierung definierter Key Performance Indicators (KPIs) auf den Ge-bieten Finanzen und Personal sowie zumindest quartalsmäßige Berichterstattung;
- Übertragung der derzeit manuell erstellten Berichte (externe Rechnungslegung) in au-tomatisierte und individualisierbare Berichte;
- Zusammenführung der Berichte (interne Rechnungslegung sowohl für die Budgetverantwortlichen, als auch als Management-Reports) aus dem Accounting (Ist-Stand) und dem Budget (vgl. auch Auftragsstand).
Weitere Ziele:
- Prüfung des Wahlrechts zwischen Doppik und Kameralistik nach BayHO
- Prüfung und Testat durch einen Wirtschaftsprüfer
- erfolgreiche Mitnahme der Betroffenen (Change Management)
Das ERP-System muss die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, insbesondere also
- die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und die hierzu ergangenen Verwaltungs-vorschriften (VV-BayHO);
- die "Beschlüsse zur Umsetzung der AV-WGL" (WGL-Beschlüsse) in ihrer jeweils aktuellen Fassung;
- die „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. - Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGL)“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Der AN hat die Leistungen einer externen Projektsteuerung zu erbringen, beginnend mit der Projektvorbereitung, über die Planung, die Ausführungsvorbereitung und die Ausführung bis hin zum Projektabschluss. In den einzelnen Phasen sind jeweils Leistungen hinsichtlich
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (handlungsbereichsübergreifend);
- Qualitäten und Quantitäten;
- Kosten und Finanzierung;
- Termine, Kapazitäten und Logistik; und
- Verträge und Versicherungen
zu erbringen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung AHO-Heft Nr. 9 (2020).
Phase 1: Projektvorbereitung
Phase 2: Planung
Phase 3: Ausführungsvorbereitung
Phase 4: Ausführung
Phase 5: Projektabschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]