Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-245386
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend
ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der
eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als
Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG
bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Biovergärungsanlage Kirchstockach
Der Landkreis München ist Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach (BAVA), in der jährlich 30.000 Mg Bioabfälle des
Landkreises verarbeitet wurden. Es handelt sich um eine nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) genehmigte Anlage. Im Rahmen
eines Betreiberwechsels zum 31.12.2021 wurde die Anlage abgefahren, die Beschickung mit Bioabfällen zum 01.11.2021 eingestellt.
Zwischenzeitlich ist der gesamte Vergärungsprozess zum Erliegen gekommen und noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 werden sämtliche
Behälter geöffnet, geleert und gasfrei geprüft sein. Noch im laufenden Kalenderjahr wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die
Wiederinbetriebnahme der BAVA entschieden und in die Wege geleitet.
Ein Teil der Anlage (Anlieferhalle, Abluftgebläse, Abluftreinigung, etc.) wird parallel seit dem 01.01.2022 als Umladestation für Bioabfälle weiter
genutzt. Der Betrieb der Umladestation und die Nutzung dieser Anlagenteile erfolgt durch den Zweckverband München Südost (ZVMSO).
Aktuell wird die Anlage von einem Interims-Betreiber betreut, welcher die sogenannte „Rückführung“, sowie das Entleeren und Konservieren der
Prozessbehälter vornimmt. Der Interims-Betrieb endet zum 31.07.2022. Es ist ein fließender Übergang zur hier ausgeschriebenen
Liegenschaftsbetreuung/Stillstands-Betrieb (L/S) gewünscht. Evtl. kurzzeitliche Überlappung der Einsätze ist möglich.
Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft die Zeitspanne von 12 Monaten für die Liegenschaftsbetreuung der nicht im Vergärungsbetrieb
befindlichen Anlage. Sie dienen sowohl der reinen Verwaltung, als auch der Instandhaltung und Wartung definierter Komponenten. Da ein kleiner
Teil der Anlage parallel weiter genutzt wird, sollen die dafür benötigten Anlagenteile und die Infrastruktur in Funktion gehalten werden. Die
Zuständigkeiten bzw. die Abtrennung ggü. den Tätigkeiten des Be-treibers der Umladestation sind klar definiert.
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab
01.08.2022- die Betreuung der Anlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der
Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer
der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschrift, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de