Beschaffung von Wacom-Boards für die Beruflichen Schulen Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Wacom-Boards für die Beruflichen Schulen Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung von 70 Wacom-Boards.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Produkt: Wacom Cintiq Pro 32“ Touch Menge: 70 Stück Mindestanforderungen: • 32 Zoll • hohe Auflösung der Druckstufen des Stiftes (mind. 8192) und genaue Positionsauflösung des Stiftes • Stift mit elektromagnetischer Resonanztechnik • hohe Reaktionszeit des interaktiven Bildschirms • Touch-Funktion und ein zusätzliches Bedienpanel • Bildschirmauflösung von mind. 3840 x 2160 Pixel (4k Ultra HD) • Farbraum 98% Adobe RGB • Farbtiefe von 11,07 Milliarden Farben (10 bit) • Randlose, angeraute und entspiegelte Glasoberfläche mit Optical Bonding • Programmierbare Fernbedienung (mind. 17 Tasten) • Multi-Touch • USB-C, USB-A, DisplayPort und HDMI Anschlüsse • Stabiler und mind. zweifach verstellbarer Ergo-Standfuß für Cintiq Pro 32
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Emmerting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.