Winterdienst RIM Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00402
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst RIM Karlsruhe
Winterdienst
Heilbronn
AA Heilbronn, Rosenbergstraße 50, 74074 Heilbronn
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 1: AA Heilbronn, Rosenbergstraße 50, 74074 Heilbronn
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Weinheim
Geschäftsstelle Weinheim, Kopernikusstr. 12, 69469 Weinheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 2: AA Heidelberg, Kopernikusstr. 12, 69469 Weinheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Schwäbisch-Hall
AA Schwäbisch-Hall, Bahnhofstraße 16-22, 74523 Schwäbisch Hall
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 3: AA Schwäbisch-Hall, Bahnhofstraße 16-22, 74523 Schwäbisch Hall
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Künzelsau
Geschäftsstelle Künzelsau, Austraße 10, 74653 Künzelsau
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 4: AA Schwäb-Hall-Tauberb.heim, Austraße 10, 74653 Künzelsau
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Bad Mergentheim
Geschäftsstelle Bad Mergentheim, Seegartenstraße 9, 97980 Bad Mergentheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 5: AA Schwb-Hall-Tbb/ Gst. Bad Mergentheim, Seegartenstr.9
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mosbach
Geschäftsstelle Mosbach, Eisenbahnstraße 42, 74821 Mosbach
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 6: AA Schwäb.-Hall-Tauberb.heim, Eisenbahnstraße 42, 74821 Mosbach
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Wertheim
Geschäftsstelle Wertheim, Wilhelm-Blos-Str. 3, 97877 Wertheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 7: AA Schwb.-Hall-Tbb /Gst. Wertheim Wilhelm-Blos-Str. 3, 97877 Wertheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Tauberbischofsheim
Geschäftsstelle Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 8: AA Schwb.-Hall-Tbb / Gst. TBB Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mannheim
AA Mannheim, M3A + M5, 68161 Mannheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 9: AA Mannheim, M3A + M5, 68181 Mannheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Heidelberg
AA Heidelberg, Kaiserstr. 69-71, 69115 Heidelberg
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 10: AA Heidelberg, Kaiserstr. 69-71, 69115 Heidelberg
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Karlsruhe
AA Karlsruhe, Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 11: AA Karlsruhe, Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ettlingen
Geschäftsstelle Ettlingen, Schloßgartenstr.24, 76275 Ettlingen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 12: Gst. Ettlingen, Schloßgartenstr.24, 76275 Ettlingen
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Rastatt
AA Rastatt, Karlstr. 18, 76437 Rastatt
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 13: AA Rastatt, Karlstr. 18, 76437 Rastatt
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Nagold
AA Nagold, Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 14: AA Nagold, Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Pforzheim
AA Pforzheim, Luisenstr. 32, 75172 Pforzheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 15: AA Pforzheim, Luisenstr. 32, 75172 Pforzheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Freiburg
AA Freiburg, Lehener Str.77, 79106 Freiburg im Breisgau
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 16: AA Freiburg, Lehener Str.77, 79106 Freiburg im Breisgau
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Offenburg
AA Offenburg, Weingartenstr. 3, 77654 Offenburg
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 17: AA Offenburg, Weingartenstr. 3, 77654 Offenburg
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Lörrach
AA Lörrach, Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 18: AA Lörrach, Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Villingen-Schwenningen
AA Villingen-Schwenningen, Lantwattenstr. 2, 78050 Villingen-Schwenningen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 19: AA Villingen-Schwenningen, Lantwattenstr. 2, 78050 Villingen-Schwenningen
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Tuttlingen
Geschäftsstelle Tuttlingen, Werderstr. 19, 78532 Tuttlingen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 20: Gst. Tuttlingen, Werderstr. 19, 78532 Tuttlingen
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Rottweil
AA Rottweil, Marxstr. 12, 78628 Rottweil
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.04.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 21: AA Rottweil, Marxstr. 12, 78628 Rottweil
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 30.04.2026. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
HdBA Mannheim
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Seckenheimer Landstraße 16, 68163 Mannheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.03.2026 für durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft:
Los 22: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Seckenheimer Landstraße 16, 68163 Mannheim
Die Leistung wird in 22 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Aufnahme erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen.
Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1. November bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Sollten weitere Einsätze außerhalb des Saisonzeitraumes von Nöten sein, dann erfolgen diese dann nach tatsächlichem Aufwand.
Siehe Vergabeunterlagen
Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 31.03.2026. Leistungsbeginn ist der 01.11.2022.
Für beide Parteien besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 30.04.2024 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung)
- Vorliegen einer Haftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage von einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und der Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9).
Mindeststandards für den Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Leistungsgegenstand der Referenz: Winterdienst
- Leistungszeitraum der Referenz: als angemessen wird ein Leistungszeitraum von mindestens zwei aufeinander folgende Wintersaisons anerkannt, max. innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tag der Angbotsaufforderung
- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke
einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de