Unterstützungsleistungen Entwicklung Fachsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 49/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Entwicklung Fachsysteme
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für die Fachsysteme DPMApat/gbm und Querschnittsdienste, das Fachsystem DPMAmarken sowie das Fachsystem DPMAdesigns des Auftraggebers.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMApat/gbm und Querschnittsdienste
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für die Fachsysteme DPMApat/gbm sowie die Querschnittsdienste des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 48 Monate zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAmarken
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für das Fachsystem DPMAmarken des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 48 Monate zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAdesigns
Deutsches Patent- und Markenamt, Dienststelle Jena, Goethestraße 1, 07743 Jena
Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ist eine Leistungserbringung auch an folgendem Standort möglich:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Bereich der Anwendungsentwicklung des Fachsystems DPMAdesigns (Projekt ElSAdesign) des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 36 Monate ("Grundlaufzeit") zu erbringen. Es besteht eine Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMApat/gbm und Querschnittsdienste
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAmarken
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAdesigns
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123 und § 124 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung
Der unter II.1.5) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (Gesamtwert der Obergrenzen der drei Lose) setzt sich aus folgenden Obergrenzen der einzelnen Lose (Höchstwerte) zusammen:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Abweichend von dem unter II.1.5) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (Gesamtwert der Obergrenzen der drei Lose) wird von folgender geschätzter Abnahme (Schätzmenge) ausgegangen:
Los 1: 57.120 Stunden (bzgl. Vertragslaufzeit von 48 Monate)
Los 2: 40.320 Stunden (bzgl. Vertragslaufzeit von 48 Monaten)
Los 3: 34.020 Stunden (bzgl. Grundlaufzeit von 36 Monaten); bzgl. Verlängerungsoption: 11.340 Stunden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.