Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wertach 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 203-531694)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wertach 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr.3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.
Die Betriebsaufnahme des Linienbündels „Wertach 01“ erfolgt daher in 2 Stufen:
a. Vorlaufbetrieb Linienbündel „Wertach 01“ vom 12.09.2023 bis 09.12.2023:
ca. 14.909,775 Nwkm (57 Betriebstage)
b. Vollbetrieb Linienbündel „Wertach 01“ ab 10.12.2023
ca. 977.464,251 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen;; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
2. Menge der Dienstleistung
Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.
Die Betriebsaufnahme des Linienbündels "Wertach01" erfolgt daher in 2 Stufen:
a. Vorlaufbetrieb Linienbündel "Wertach01" vom 12.09.2023 bis 09.12.2023
ca.14.909,775 Nwkm (57 Betriebstage)
b. Vollbetrieb Linienbündel "Wertach01" ab 10.12.2023
ca. 977.464,251 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen: 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
2. Menge der Dienstleistung
Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.
Die Betriebsaufnahme des Linienbündels "Wertach01" erfolgt daher in 2 Stufen:
a. Vorlaufbetrieb Linienbündel "Wertach01" vom 12.09.2023 bis 09.12.2023
ca.20.733,522 Nwkm (57 Betriebstage)
b. Vollbetrieb Linienbündel "Wertach01" ab 10.12.2023
ca. 837.830,586 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen: 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)