Sanierung Gartenmannbelag (Bodenaufbau Zugangsebene) Olympiastadion München
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gartenmannbelag (Bodenaufbau Zugangsebene) Olympiastadion München
Erneuerung Bodenaufbau (Beton- Gartenmannbelag) Zugangsebene Olympiastation inkl. Abdichtungslagen, inkl. erforderlicher Sanierung Kleinbauwerke
SOST - Olympiastadion in München
Der Schichtenaufbau (Gartenmannbelagssystem in Ortbeton, Dämmlage, Abdichtung) auf der Zugangsebene des Stadions ist nach einer Nutzungsdauer von über 50Jahren zu erneuern, die einbindenden Metallbauelemente und die denkmalgeschützten Kleinbauwerke zu sanieren, inkl. Installationsarbeiten:
- ca. 2.900 m2: Standgerüst
- ca. 6650 m2: Erneuerung Systemaufbau „Gartenmannbelag“ inkl. Abbruch (Gartenmannbelag als einschichtiges Beton- System mit Dehn- und Scheinfugen in Ortbauweise, Dampfsperr- , Wärmedämm- und Bitumenabdichtungsarbeiten), Bitumenbahn astbesthaltig
- ca. 800 m: Randanschlüsse Gartenmannbelag in Ortbetonbauweise
- ca. 6650 m2: Betoninstandsetzungsmaßnahmen
- 4 Stk: De- Wiedermontage/ Überarbeitung denkmalgeschütze Metall- Kioske
- ca. 550m: De- Wiedermontage/ Überarbeitung Stahlbauteile wie Geländer, Trennwände, etc (ca. 3t Neuteile, ca. 15t Neuverzinkung)
- ca. 250m: Wasser- und Abwasserrohre Sanitärinstallation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
Erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).