Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.W. – Dachdeckungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002078
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.W. – Dachdeckungsarbeiten
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Dachdeckungsarbeiten
Ausbau best. Dachaufbauten, Lichtkuppeln einschl. Entsorgung sowie Einbau neuer
Dachabdichtungen und Lichtkuppeln.
Eine detaillierte Beschreibung zum Auftragsumfang ist der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Dachdeckungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.W. – Dachdeckungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu diesem Verfahren wurden von den potentiellen Bietern keine Angebote eingereicht. Das Vergabeverfahren wird daher nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU aufgehoben.
Zu den hier ausgeschriebenen Leistungen ist beabsichtigt in Kürze ein neues Verfahren (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Nr. 3 i.V.m. § 3a Abs. 3 Nr. 1a VOB/A-EU) einzuleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.