Rettungsdienstbekleidung für die Branddirektion München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt9-2022-0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungsdienstbekleidung für die Branddirektion München
Rettungsdienstbekleidung für die Branddirektion München (Nachkauf)
Landeshauptstadt München
KVR, Branddirektion
Abteilung Einsatzbetrieb
Sachgebiet BE-T 31
Aschheimer Str. 30
81671 München
ca. 2.000 Stück Rettungsdienstschutzjacke/Hardshelljacke
ca. 4.000 Stück leichte Einsatz-/Softshelljacke und
ca. 6.200 Stück Rettungsdiensthose
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
— Angaben zum Bewerber /Bieter,
— Angaben zum /zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
- zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl.
benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3, abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung:
- mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte qualitativ und quantitative vergleichbare Leistungen
- Zertifikate und Prüfberichte zur Erfüllung der Leistungsanforderungen
- Datenblätter der verwendeten Stoffe und Materialien
- Musterbekleidung in Originalqualität
- ggf. Formblatt Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten
anderer Unternehmen
- ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten.
Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden,
neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).