Beförderungsdienstleistungen - ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und Dependancen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsdienstleistungen - ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und Dependancen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Fahrten zur Personenbeförderung von Asylbewerbern zwischen der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und zwei Dependancen in Ingolstadt sowie mit Sonderfahrten.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Fahrten zur Personenbeförderung von Asylbewerbern zwischen der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und zwei Dependancen in Ingolstadt sowie mit Sonderfahrten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.08.2026.
Bereitstellung 16-Sitzer-Bus mit Fahrer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft entweder in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist und auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
- Eigenerklärung Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Personensonderbeförderung) gem. Formblatt L 124 Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Personensonderbeförderung) [Betrag gelöscht] Euro in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021. Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen sind mit der Angebotsabgabe einzureichen.
- Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung):
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen: Personenschäden mindestens 5 Mio. EUR, Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR, Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), ist bei der Angebotsabgabe einzureichen.
- Eine geeignete Referenz von vergleichbaren Leistungen, welche nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf (Maßgebender Zeitpunkt ist das Ende der Angebotsfrist), (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) gem. Formblatt L 124 Ziffer IV Seite 6 von 12 (Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenz beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt wird gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
- Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), ist bei der Angebotsabgabe einzureichen.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers erhalten vor erstmaligem Dienstantritt Belehrungen zum Datenschutz und werden zur datenschutzkonformen Verschwiegenheit verpflichtet, vgl. Ziffer 11 und 12 der Leistungsbeschreibung und die Anlagen des Leistungsverzeichnisses: Verschwiegenheitserklärung Mitarbeiter und Datenschutzerklärung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).