Miete Endpoint-Protection-Software Lotto BY Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TST000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete Endpoint-Protection-Software Lotto BY
Miete einer Endpoint Detection and Response Software.
Gegenstand der Ausschreibung ist der SaaS-Betrieb einer Endpointprotection-Software für 1.500 Endgeräte des Auftraggebers über eine Laufzeit von 36 Monaten mit weiteren 24 Monaten Verlängerungsmöglichkeit. Die aktuell eingesetzte Endpointprotection-Lösung als Ergänzung zum Antiviren-Konzept läuft Ende Juli 2022 aus.
Da ein reines Antiviren-Konzept keinen vollumfänglichen Schutz vor Malware bietet ist diese Beschaffung dringend:
Die Endpointprotection-Software muss folgende Mindestvoraussetzungen aus der MITRE 2022 Evaluation erfüllen:
• Erkennungsrate: min. 98%
• Analytische Abdeckung: min. 98%
• Verzögerte Erkennung: max. 3%
Aus Gründen der betrieblichen IT-Sicherheit wird ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist der SaaS-Betrieb einer Endpointprotection-Software für den Auftraggeber über eine Laufzeit von 36 Monaten mit weiteren 24 Monaten Verlängerungsmöglichkeit.
max 24 Monate Verlängerungsoption
Sicherheitsinteressen des Auftraggebers
max 24 Monate Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Betrieb eines Security Operations Center (SOC) innerhalb der EU und des EWR sowie, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht, in der Schweiz.
Das SOC hat die Aufgabe, durch eine laufende Software- und Hardware-Schwachstellenanalyse, sowie durch aktives Sammeln von Bedrohungsinformationen Risiken aufzudecken.
ISO27001 zertifiziert
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Covid19 - Pandemie; Lieferkettenproblematik; Ukraine-Krieg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.