CAD-Bestandsaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 021/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
CAD-Bestandsaufnahme
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude der Technischen Universität München (im Folgenden "TUM" oder "AG") an Standorten der TUM Weihenstephan und weiteren Standorten des AG.
Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, ZHS, München Winzererstraße und Eichenau
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für 59 Gebäude der TUM an Standorten der TUM Weihenstephan in 85354 Freising ("Weihenstephan Campus", "Weihenstephan Dürnast") und 85402 Kranzberg ("Weihenstephan Thalhausen"), sowie in der Winzererstr. 45, 80797 München, des Zentralen Hochschulsports München der TUM in der Connollystr. 32, 80809 München ("ZHS") und im Lindenweg 15 in 82223 Eichenau.
Der Auftraggeber wird die jeweils fünf geeigneten Bewerber je Los, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung für die in Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Referenzprojekte erreicht haben, zur Abgabe eines Angebots auffordern (vgl. § 16 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber je Los unter der Zahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er je Los den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber je Los, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe je Los durch Losentscheid.
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten von Gebäuden im Maßstab 1:100: 1 Punkt.
2. Bruttogeschossfläche (BGF) des Referenzprojekts: größer/gleich 50.000 m² und kleiner/gleich 75.000 m²: 1 Punkt; > 75.000 m²: 2 Punkte.
3. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung eines Flächenberechnungsnachweises nach DIN 277: 2 Punkte.
4. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung eines vollständigen 3D-Gebäudemodells: 2 Punkte.
5. In dem im Referenzprojekt erstellten 3D-Gebäudemodell sind kundenspezifische Türen und Fenster modelliert worden, die nicht in der 3D-Standardbibliothek der verwendeten Software vorhanden sind: 1 Punkt.
6. Das im Referenzprojekt erstellte 3D-Gebäudemodell beinhaltet die Konstruktion von Dachformen mit mindestens drei (3) verschiedenen Dachneigungen: 1 Punkt.
7. Das im Referenzprojekt erstellte 3D-Gebäudemodell wurde mit AutoCAD Architecture erstellt: 1 Punkt
8. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung einer Raumliste pro Geschoss mit jeweils mindestens drei (3) Raumeigenschaften: 1 Punkt.
9. Das Referenzprojekt beinhaltet eine Georeferenzierung der erfassten Gebäude in Landeskoordinaten (GK oder UTM): 1 Punkt.
Insgesamt können also für die Referenzprojekte gemäß Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung bis zu 48 Punkte (4x(1+2+2+2+1+1+1+1+1)) erzielt werden.
Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für 58 Gebäude der TUM an Standorten der TUM Weihenstephan in 85354 Freising ("Weihenstephaner Berg" und "Weihenstephan Hochfeld"), in 85748 Garching und der Versuchsanstalt Obernach, Obernach 15, B11, 82432 Jachenau ("Obernach").
Der Auftraggeber wird die jeweils fünf geeigneten Bewerber je Los, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung für die in Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Referenzprojekte erreicht haben, zur Abgabe eines Angebots auffordern (vgl. § 16 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber je Los unter der Zahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er je Los den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber je Los, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe je Los durch Losentscheid.
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten von Gebäuden im Maßstab 1:100: 1 Punkt.
2. Bruttogeschossfläche (BGF) des Referenzprojekts: größer/gleich 50.000 m² und kleiner/gleich 75.000 m²: 1 Punkt; > 75.000 m²: 2 Punkte.
3. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung eines Flächenberechnungsnachweises nach DIN 277: 2 Punkte.
4. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung eines vollständigen 3D-Gebäudemodells: 2 Punkte.
5. In dem im Referenzprojekt erstellten 3D-Gebäudemodell sind kundenspezifische Türen und Fenster modelliert worden, die nicht in der 3D-Standardbibliothek der verwendeten Software vorhanden sind: 1 Punkt.
6. Das im Referenzprojekt erstellte 3D-Gebäudemodell beinhaltet die Konstruktion von Dachformen mit mindestens drei (3) verschiedenen Dachneigungen: 1 Punkt.
7. Das im Referenzprojekt erstellte 3D-Gebäudemodell wurde mit AutoCAD Architecture erstellt: 1 Punkt
8. Das Referenzprojekt beinhaltet die Erstellung einer Raumliste pro Geschoss mit jeweils mindestens drei (3) Raumeigenschaften: 1 Punkt.
9. Das Referenzprojekt beinhaltet eine Georeferenzierung der erfassten Gebäude in Landeskoordinaten (GK oder UTM): 1 Punkt.
Insgesamt können also für die Referenzprojekte gemäß Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung bis zu 48 Punkte (4x(1+2+2+2+1+1+1+1+1)) erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
4) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Haftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden, Schlüsselverlust und Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) - b) anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in mindestens einem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze und die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz bzw. unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) anzugeben. Die unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) angegebene Summe je Geschäftsjahr ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Haftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden, Schlüsselverlust und Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) - b) anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in mindestens einem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze und die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz bzw. unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) anzugeben. Die unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) angegebene Summe je Geschäftsjahr ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
Mindestanforderungen an die Referenzen als Eignungskriterium
Eigenerklärung über mindestens eine (1), höchstens vier (4) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion, jeweils mit Angabe
- des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude, die die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten zum Gegenstand hat;
2. Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 25.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF);
3. Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto;
4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage T2 des Verfahrensbriefs) jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage T2 des Verfahrensbriefs) verwiesen.
Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
Mindestanforderungen an die Referenzen als Eignungskriterium
Eigenerklärung über mindestens eine (1), höchstens vier (4) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion, jeweils mit Angabe
- des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude, die die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten zum Gegenstand hat;
2. Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 25.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF);
3. Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto;
4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage T2 des Verfahrensbriefs) jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage T2 des Verfahrensbriefs) verwiesen.
Mindestanforderung ist die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Angebot.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen jeweils
- über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur oder Ingenieurwesen),
- über fachkundige deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Kompetenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) und
- über mindestens vier (4) Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion (als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei vergleichbaren Leistungen)
verfügen.
Die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von vier (4) Jahren sind Mindestanforderungen an den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bewerbergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage T3 des Verfahrensbriefs beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R2NU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.