Neubau und Ersatzneubau LSW mit anliegendem Wirtschaftsweg am Wohngebiet Offizierssiedlung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-016/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Ersatzneubau LSW mit anliegendem Wirtschaftsweg am Wohngebiet Offizierssiedlung
Gesamtleistung (Neubau Lärmschutzwand und Teilabbruch bestehender Lärmschutzwand)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art der Maßnahme:
Neubau einer Lärmschutzwand mit Holzausfachung in Stahlpfosten, Gründung auf Bohrpfählen
Lärmschutzwand wird auf einer neu zu errichtenden Verwallung errichtet
Wandlänge: ca. 250 m
Wandhöhe Wall + Wand 4,0 m über Fahrbahnoberkante
Ansichtsfläche Wand ca. 625 m²
Neubau eines Wirtschaftsweges nach DWA-A-904 mit hydraulisch gebundener Deckschicht, Schottertragschicht und partiell Bodenaustausch
Wegbreite 3,0 m
Gesamtlänge ca. 380 m
Teilabbruch bestehende Lärmschutzwand
Hauptmengen:
Oberbodenabtrag 2.000 m³
Wall herstellen 3.800 m³
Bohrpfahl herstellen 280 m
LSW Holz 625 m²
Stahlpfosten 7 t
Abbruch Bestandswand
Bodenaustausch 300 m³
Schottertragschicht 300 m³
Deckschicht ohne Bindemittel 1.300 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.