6er-Sesselbahn Almbergbahn, 4er-Sesselbahn kleiner Almberglift - Seilbahntechnische Ausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: SBP-SZMF-SBT-1/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av196e7a-eu
Abschnitt II: Gegenstand
6er-Sesselbahn Almbergbahn, 4er-Sesselbahn kleiner Almberglift - Seilbahntechnische Ausschreibung
Seilbahntechnische Ausschreibung für
Los 1:
- kuppelbare 6er-Sesselbahn Almbergbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und
elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
Los 2:
- fix geklemmte 4er-Sesselbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und
elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
6er-Sesselbahn Almbergbahn - Seilbahntechnische Ausschreibung
Mitterfirmiansreut/Philippsreut
- kuppelbare 6er-Sesselbahn Almbergbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und
elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
4er-Sesselbahn Kleiner Almberg - Seilbahntechnische Ausschreibung
Mitterfirmiansreut/Philippsreut
fix geklemmte 4er-Sesselbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und
elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nummer oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (Amtsgericht), Eitragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
— Bescheinigung Berufsgenossenschaft
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nummer oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (Amtsgericht), Eitragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
— Bescheinigung Berufsgenossenschaft
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nummer oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (Amtsgericht), Eitragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
— Bescheinigung Berufsgenossenschaft
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.