Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1220_LM-Fenster/Pfosten-Riegel Referenznummer der Bekanntmachung: KPOP_18-014-1220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1220_LM-Fenster/Pfosten-Riegel
KPOP_VE-18-014-1220_LM-Fenster/Pfosten-Riegel-Konstruktion
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die LM-Fenster/Pfosten-Riegel-Konstruktionen umfassen folgende Leistungen: 1. 3 Stck Verbindungsstege zwischen den Bestands- und Erweiterungsgebäude, in den Ebenen 3bis 5, bestehend aus LM-Pfosten-Riegel-Konstruktionen für Fassade und Dach 2. 12 Stck LM Fensterelemente 3. 11 Stck LM Fenstertür- bzw- Türelemente 4. 19 Stck Raffstore 5. 9 Stck Insektenschutzgitter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.