Verpflegungsdienstleistungen Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-22-6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsdienstleistungen Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
Verpflegungsdienstleistungen Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
Verpflegungsdienstleistung in der Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 22.11.2025 um 24:00 Uhr
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungskriterien Freie Verhältniswahl Preis_Leistung." entnehmen; dies gilt gleichsam für
die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere
gilt, dass nur Angebote gewertet werden, die bei den absoluten Punkten des Kriteriums "Auftragsbezogene
Qualitätssicherung" mindestens 10 von 20 Punkten erreicht haben (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der ZV: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv [Betrag gelöscht] Euro p.a. in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021).
Auf gesondertes Verlangen der ZV: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Personenschäden: 2,5 Mio €, Sachschäden: 2,5 Mio €, Vermögensschäden: 250.000 €, Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden: 250.000 €, Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten: 250.000 €, das Abhandenkommen von Sachen, insb. Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers: 250.000 €, Umwelthaftpflicht inkl. Umwelthaftpflicht-Regress: 2,5 Mio €, im Rahmen einer Berufshaftpflicht-oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für
Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflichtregress das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine
Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder
einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe
bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der
in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
Mindestens 1 Referenz muss folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
- Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und einem Auftragswert von mindestens 500.000 € netto;
- Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen); ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit dem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurück gehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
- Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem: Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert
- Zertifizierung für Lebensmittelsicherheit: Unternehmen ist mindestens nach BRC Global Standard, IFS International Food Standard oder gleichwertig zertifiziert
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem bzw. die Lebensmittelsicherheit muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt
worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Nur soweit erforderlich: Nachweis einer Zulassung nach der VO(EG) Nr. 853/2004 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Der Bieter hat (im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen) anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(s. o. (Eigenerklärung(en) u. (ggfs.) Nachweis(e)!)
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlage „Scientology-Schutzerklärung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden
gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzsamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn
zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).