Transport und Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA-Starnberg Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA-Starnberg
Nachtransport von Bioabfall, Sammlung, ggf. Umschlag und Transport zur Verwertungsanlage von Altholz der Kategorien I bis III sowie Verwertung von Altholz der Kategorie I bis III
Nachtransport von Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum der angefragten Dienstleistung umfasst den Transport der eingesammelten Bioabfälle von der Umladestation in Weßling zu den Verwertungsanlagen.
Die Leistung umfasst im Überblick:
- die Gestellung von gedeckelten oder beplanten Abrollcontainern (mind. 20 m³) zur Aufnahme von umgeschlagenen Bioabfällen
- die arbeitstägliche Abholung (nur Montag bis Freitag - in Ausnahmefällen auch samstags, wenn durch einen Feiertag vor- oder nachgefahren wird) der mit Bioabfällen befüllten Container an der Umladestation Weßling
- Transport von ca. 6.000 Mg pro Jahr zur Verwertungsanlage der Fa. WURZER Umwelt GmbH in Eitting
- Transport von ca. 4.000 Mg pro Jahr zur Verwertungsanlage der Fa. AVA Abfallverwertung Augsburg KU in Augsburg
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2028, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2026, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2030, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2028, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Sammlung (Umschlag) und Transport von Altholz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst im Überblick:
- die Gestellung von gedeckelten Abroll- und Absetzcontainern für die getrennte Erfassung von Altholz der Kategorie I bis III an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers
- deren Abholung zur Leerung (Austausch volle gegen leere Container)
- die Übernahme des vom Auftraggeber erfassten Altholzes sowie
- den Transport des übernommenen Altholzes der Kategorie I bis III zur Verwertungsanlage einschließlich etwaigem vorherigem Umschlag und unverzüglicher Verwiegung.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.03.2026, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.06.2024, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.03.2027, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.06.2025, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst im Überblick:
- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angenommenen Holzabfälle der Kategorie I bis III sowie,
- die Verwertung und/oder Beseitigung des bei der Behandlung anfallenden Outputs oder der Reststoffe sowie von ggf. im angelieferten Abfall enthaltenen Störstoffen einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (wie z. B. Transporte zu weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Entsorgung sonstiger Rückstände und Störstoffe).
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.03.2026, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.06.2024, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.03.2027, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.06.2025, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB aufweisen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Sitz des Unternehmens, Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens und Geschäftsführung, etc.
d) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
e) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
f) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
g) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
h) Alle Lose: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
i) Los 1:
• Beschreibung der Sammelcontainer
• Angaben zu den eingesetzten Transportfahrzeugen mit mind. Abgasnorm EURO VI bzw. alternative Antriebstechnik gem. SaubFahrzeugBeschG; die Angaben zu Transportfahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik beinhalten die Antriebsart sowie deren prozentualen Anteil in Bezug auf die Fahrzeugeinsatztage
j) Los 2:
• Beschreibung der Sammelcontainer
• bei vorgesehenen Umschlag/ Umladung Benennung der Anlage mit Nachweis der Genehmigung und Beschreibung der Umladung und Nachweis der notwendigen Aufnahme- und Verarbeitungskapazität
• Angaben zu den eingesetzten Transportfahrzeugen mit mind. Abgasnorm EURO VI bzw. alternative Antriebstechnik gem. SaubFahrzeugBeschG; die Angaben zu Transportfahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik beinhalten die Antriebsart sowie deren prozentualen Anteil in Bezug auf die Fahrzeugeinsatztage
k) Los 3:
• Bei vorgesehener Nachsortierung des Altholzes: Benennung der Aufbereitungs-/Behandlungsanlage mit Nachweis der Genehmigung (z. B. im Form eines gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) und Nachweis der notwendigen Aufnahme- und Verarbeitungskapazität
• Für die vorgesehene Verwertungsanlage sind notwendige Genehmigungen und Nachweise vorzulegen (z. B. im Form eines gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten). Zudem ist nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
• Benennung des Entsorgungsweges für Störstoffe und/oder Sortierreste
Sonstige Eignungsnachweise, wie z. B. Zertifizierung nach ISO 9001 ff. bzw. 14001 etc. sollten dem Angebot ebenfalls beigelegt werden, sind jedoch zum Nachweis der Eignung nicht zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.