WE 1104-02-VgV -pen Objektplanung Paragraphen 33ff HOAI Lph. 6-9; Projektname Referenznummer der Bekanntmachung: 1104-02-VgV-pen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 1104-02-VgV -pen Objektplanung Paragraphen 33ff HOAI Lph. 6-9; Projektname
Objektplanung gemäß Paragraph 33ff HOAI, Lph. 6-9 für den Neubau eines Männerwohnheimes in der Schleißheimerstr. 15, 17
Schleißheimer Str. 15, 17 -München
Auf dem Grundstück Gabelsberger-/ Ecke Schleißheimer Straße befindet sich eine Einrichtung des Katholischen Männerfürsorgevereins München e.V. für ältere, alleinstehende Männer mit seelischen Behinderungen oder körperlichen und kognitivem Folgeerkrankungen, denen der Wohnraum dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Die Einrichtung in der Gabelsbergerstraße 72 beinhaltet 40 Plätze, durch eine Sanierung entsprechend der aktuellen Heimbauverordnung können davon circa 34 Plätze erhalten werden. Die Heimaufsicht München will das Haus an der Gabelsberger-/ Schleißheimer Straße als Gesamteinrichtung beurteilen und legt die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfle-woqW) zugrunde. Da die Grundrisse stark an die historische Baukonstruktion und technische Gebäudeausstattung gebunden sind, werden Befreiungen bezüglich Barrierefreiheit, Mindestraumgrößen und Gemeinschaftsbädern gewährt sowie Zustimmungen zu Abweichung bezüglich Einzelwohnplätzen und Anforderung an Gemeinschaftsräume.
Das Bestandsgebäude soll um einen barrierefreien Erweiterungsbau ergänzt werden.
Die für den Anbau vorgesehene Fläche ist derzeit unbebaut und gehört zu dem für den Neubau des Referats für Gesundheit und Umwelt vorgesehenen Grundstück. Das Grundstück ist im Besitz der Landeshauptstadt München. Ein entsprechendes Flurstück muss noch abgetrennt und an die GWG München übertragen werden. Der Stadtratsbeschluss vom 21.09.2017, mit dem die GWG München als Bauträgerin für das Baugrundstück an der Gabelsbergerstraße ausgewählt wurde, ist rechtsverbindlich.
Durch den Erweiterungsbau sollen weitere 54 Plätze hinzukommen und das Angebot an Gemeinschafts- und Therapieräumen verbessert werden. Im Erdgeschoss sollen zudem ein Speisesaal und eine Küche sowie eine Cafeteria untergebracht werden.
geplante Terminschiene
Planungsbeginn: Juni 2021
Übertragung Grundstück an GWG: August 2022
Einreichen Eingabeplanung: Juli 2022
Baubeginn Neubau: Februar 2023
Fertigstellung Neubau: Januar 2025
Baubeginn Modernisierung: April 2025
Bezugsfertigkeit Gesamt: August 2026
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Präsentation des Erstangebotes eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Gewichtung 8 %
< [Betrag gelöscht] Euro: 1 Punkt
zw. 166.666 - [Betrag gelöscht] Euro: 2 Punkte
zw. 333.333 - [Betrag gelöscht] Euro: 3 Punkte
> [Betrag gelöscht] Euro: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - Gewichtung 3 x 23%
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 3 Punkte
freifinanzierter Gewerbebau (Wohnheim): 1 Punkt
II.2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 6: 1 Punkt
Leistungsphase 7: 1 Punkt
Leistungsphase 8: 1 Punkt
Leistungsphase 9: 1 Punkt.
3.1 Die Vergleichbarkeit der Bruttogrundfläche BGF (2.850) zu Referenzprojekt
weniger als 950 m2: 1 Punkt
> 950 m2 - 1.900 m2: 2 Punkte
> 1.900 m2 - 2.850 m2: 3 Punkte
mehr als 2.850 m2: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal - Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
1 - 2 Mitarbeiter: 1 Punkt
>2 - 4 Mitarbeiter: 2 Punkte
>4 - 6 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 6 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 - 3 Mitarbeiter: 2 Punkte
>3 - 4 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 4 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros 2 Punkte
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 6; mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 6,7 und 8 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen und:
A) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates
eintragungspflichtig)
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.2 und Anlagen und:
A) Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, in EUR netto
und Eigenerklärung zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Lph 6-9) der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto;
B) Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung sich im Auftragsfall an der Projektversicherung des AG in Höhe von 0,5 % der Brutto-Honorarsumme zu beteiligen.
Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (kombinierte Projektversicherung) ab.
Die im Rahmen der Projektversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung umfasst:
- eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für alle am Bauvorhaben Beteiligten mit Bauherreneigenschaft;
- eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle am Bauvorhaben beteiligten ausführenden Bauunternehmen;
- eine Berufshaftpflichtversicherung für alle am Bau beteiligten Architekten- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer, Gutachter und Sachverständige im Bauwesen etc.;
- eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung für alle am Bau Beteiligten.
Der Versicherungsschutz der Projektversicherung entspricht im wesentlichen und mindestens den einschlägigen deutschen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., basierend auf den Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011 / GDV 0842) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB /Stand April 2012).
Die Deckungssumme zur Haftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und versicherte Vermögensschäden und steht 3-fach für die Projektdauer zur Verfügung.
Allgemeine Deckungssumme: 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Summe steht 3-fach für die Projektdauer zur Verfügung.
Separate Deckungssumme für Schäden am Bauwerk im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung: 10.000.000,00 € pauschal für Sach- und Vermögensschäden. Diese Summe steht 3-fach für die Projektdauer zur Verfügung.
Die anteilige Prämie für die Leistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft sich auf 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet.
Die vom jeweiligen Verursacher zu tragende generelle Selbstbeteiligung beträgt für Schäden im Rahmen der Bauleistungsversicherung 5.000,00 € je Versicherungsfall, für Schäden im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung 10.000,00 € je Versicherungsfall und für sonstige Schäden 5.000,00 € je Versicherungsfall.
Abgabe der Zustimmung (Bewerbungsbogen) sich im Auftragsfall an der Projektversicherung des AG in Höhe von 0,5 % der Brutto-Honorarsumme zu beteiligen.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.3 und Anlagen und:
A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
1. Liste mit drei geeigneten Referenzen aus den letzten sieben Jahren. Geeignet sind Referenzen über die
Objektplanung von Gebäuden mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorarzone III),
die innerhalb der letzten 7 Jahre fertiggestellt wurden und einen Neubau zum Gegenstand hatten. Zu den
Referenzen ist jeweils folgendes anzugeben (siehe Formblatt Referenzen Wirtschaftsteilnehmer):
a) Projektbezeichnung
b) Ort des Referenzprojektes
c) Art und Nutzung des Gebäudes mit kurzer Projektbeschreibung
d) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung)
e) Referenzkomplexität
f) Umfang der beauftragten Leistungen
g) Honorarzone
h) Brutto-Grundfläche BGF
i) Angaben zum Erbringungszeitpunkt (Planungszeitraum, Ausführungszeitraum, Zeitpunkt der Fertigstellung
(Monat und Jahr), Zeitpunkt des Beginns der Ausführung (Monat und Jahr))
j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Angabe des Vertragsverhältnisses
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist unter gesonderter Angabe der Anzahl der Dipl.-Ing. oder
Personen mit vergleichbarer Ausbildung
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Soweit vorhanden Vorlage entsprechender Zertifikate)
C) Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Jede Referenz muss ein Neubau sein.
Jede Referenz muss im Zeitraum zwischen 01.06.2015-31.05.2022 baufertiggestellt sein.
Gemäß Artikel 61 und 62 der Bayerischen Bauordnung sowie gem. Bestimmungen des BauKaG (Baukammergesetz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu
benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/
Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner
herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind
als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und
Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag
nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose
Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: http://
meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html2teilnahmewettbewerbe.html
Im Rahmen des finalen Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]