Schülerbeförderung Gemeinde Thyrnau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thyrnau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://thyrnau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Gemeinde Thyrnau
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Thyrnau zwischen den jeweiligen Wohnorten und der
Grundschule Thyrnau, Kaiser-Leopold-Str. 12, 94136 Thyrnau
Thyrnau
Beförderung der beförderungsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Grundschule Thyrnau, Kaiser-Leopold-Str. 12, 94136 Thyrnau
Ausführungsort ist die Gemeinde Thyrnau.
Auszuführen sind Fahrten mit
- einem Bus mit mindestens 33 Sitzplätzen (Linie 1),
- einem Bus mit mindestens 15 Sitzplätzen (Linie 2),
- einem Bus mit mindestens 48 Sitzplätzen (Linie 3),
- einem Bus mit bis zu 21 Sitzplätzen (Nachmittagsfahrt).
Für die Mittags- und Nachmittagsfahrten können meist kleinere Busse verwendet werden (vgl. Fahrpläne).
Die Beförderung auf Stehplätzen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen.
Schülerbeförderung ab dem 13.09.2022 bis zum Ablauf des letzten Schultags des Schuljahres 2025/26 (Zeitraum von 4 Schuljahren).
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer anschließend zweimalig um jeweils 1 Jahr zu
verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=4#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet
(§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]