Sanierung und Umbau Bürgerhaus Götz in Dettelbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dettelbach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dettelbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Bürgerhaus Götz in Dettelbach
Die Stadt Dettelbach beabsichtigt die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Bürgerhauses am
Markt 7 in Dettelbach mit neuem
Nutzungskonzept, u.a. einer Vinothek. Eine Befunduntersuchung aus restauratorischer und
tragwerksplanerischer Sicht liegt vor.
Bisher wurden LPH 1 und 2 der Objektplanung mit Kostenschätzung, Stand 2020, Kostengruppen 300 und 400
in Höhe von
[Betrag gelöscht] Euro netto zuzüglich Kostengruppe 600, erbracht.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI 2021
Objektplanung Gebäude und raumbildende
Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34 Leistungsphasen 3-9 stufenweise. Zunächst sollen Leistungsphasen 3
und 4 vergeben werden.
In LPH 3 sollen die Varianten des Ausbaus im Obergeschoss analysiert und mit Kostenuntersuchung als
besondere Leistung bewertet werden Über
eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren
Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung
können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet
werden.
Am Markt 7, 97337 Dettelbach
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und
Verhandlungsphase für Planungsleistungen
HOAI 2021 Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34
Leistungsphasen 3-9.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze
aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI
2021 weisen Orientierungswerte aus.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 3-4
beauftragt werden. LPH 5 bis 9 können
optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die
Rechtsform,
den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen,
Abläufe und Zuständigkeiten der
ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Umbau Bürgerhaus Götz in Dettelbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sommerhausen
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB
verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu
beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.“