Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.felsenstein.org
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1858e0-eu
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW)
Der Fritz-Felsenstein-Haus e.V. („FFH“) ist das Kompetenzzentrum für Körper- und Mehrfachbehinderte in Schwaben und dem angrenzenden Oberbayern. Er ist Schulträger der Fritz-Felsenstein-Schule, die derzeit von rund 320 Schülern mit unterschiedlichen Behinderungsformen oder gesundheitlichen Einschränkungen besucht wird.
Der FFH sucht mit dieser Ausschreibung einen Dienstleister zur Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW) und beabsichtigt, die Beförderungsleistungen in folgenden Losen zu vergeben:
Los A: Schülerbeförderung im süd-östlichen Bereich von Augsburg inkl. Augsburg
Los B: Schülerbeförderung im westlichen Bereich von Augsburg
Los C: Schülerbeförderung im nördlichen Bereich von Augsburg
Eine detailierte Zuordnung der umliegenden Städte und Gemeinden zu den jeweiligen Losen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Schülerbeförderung im süd-östlichen Bereich von Augsburg inkl. Augsburg
Königsbrunn
Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW) im süd-östlichen Bereich von Augsburg inkl. Augsburg
Eine detailierte Zuordnung der umliegenden Städte und Gemeinden zu den jeweiligen Losen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber korrespondiet vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
Schülerbeförderung im westlichen Bereich von Augsburg
Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW) im westlichen Bereich von Augsburg
Der Auftraggeber korrespondiet vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
Schülerbeförderung im nördlichen Bereich von Augsburg
Beförderung von Schülern mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderung sowie Schülern mit Autismus in speziell ausgerüsteten Behindertentransportwagen (BTW) im nördlichen Bereich von Augsburg
Der Auftraggeber korrespondiet vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung im süd-östlichen Bereich von Augsburg inkl. Augsburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung im westlichen Bereich von Augsburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung im nördlichen Bereich von Augsburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben zum Verfahrensablauf sind den Vergabeunterlagen, insbesondere Vergabeunterlage A (Verfahrensbedingungen) zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de