Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-guenzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb zur Planung von Gebäude und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung zum Neubau eines Seniorenzentrums mit Pflege, Verwaltung und Seniorenwohnungen in Günzburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen Architekt, Landschaftsarchitekt und Ingenieur (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) besitzen,
2) das bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3) dass sich kein Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 5 vorliegen,
5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" §39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer Freianlage zu einem Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8, vorliegt,
6) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Tragwerksplanung" § 51 HOAI 2021 für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 6, vorliegt,
7) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021 für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8, vorliegt,
8) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Gebäude und Innenräume in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sachschäden und Sonstige Schäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden,
9) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Freianlagen in Höhe von
1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.
10) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Tragwerksplanung in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.
11) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Technische Ausrüstung in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss für das Leistungsbild das durch das Mitglied erbracht wird eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Höhe nachweisen.
Es werden bei den Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
jeweils für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021
jeweils für das Leistungsbild "Tragwerksplanung" § 51 HOAI 2021
jeweils für das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021
Brutto-Grundfläche
6.000 m² oder mehr = 5 Punkte
5.000 m² oder mehr = 4 Punkte
4.000 m² oder mehr = 3 Punkte
3.000 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 3.000 m² = 0 Punkte
Vergleichbarkeit (nur bei Leistungsbild § 34)
Altenheim, Pflegeeinrichtung, Tagespflege, Hospiz = 1 Punkt
3.2 Referenz Freianlage
Fläche
3.000 m² oder mehr= 5 Punkte
2.000 m² oder mehr = 3 Punkte
1.000 m² oder mehr = 1 Punkt
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte
Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
1 × Referenz Gebäude und Innenräume mit jeweils max. 6 Punkten = 6 Punkte
1 × Referenz Freianlagen mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte
1 × Referenz Tragwerksplanung mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte
1 × Referenz Technische Ausrüstung mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte
———————————————————————————————
Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 21 Punkte
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet.
Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
• Funktionalität
• Gestalterische Qualität
• Wohn- und Freianlagenqualität, auch unter sozialen Gesichtspunkten
• Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb (u. a. bzgl. Konstruktion und Haustechnik, Modularität bzw. hohem, seriellem Vorfertigungsgrad)
• ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit
1. Preis 57.000,- €
2. Preis 43.000,- €
3. Preis 21.000,- €
Anerkennungen 21.000,- €
Bearbeitungshonorar je bewertbarer Beitrag 4.000,- €
bei 19 Teilnehmenden 76.000,- €
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wahl-Lindersche Altenstiftung wird bei Realisierung, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträgerinnen und Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
• Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, Lph. 2–9,
• Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Lph. 2–9,
• Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021, Lph. 1–6 und
• Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021; Lph. 1–9.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgerinnen und Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Teilnahmegemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Es ist nicht beabsichtigt, eine Arbeitsgemeinschaft zu beauftragen. Die Leistungsbilder werden getrennt vergeben. Das Ergebnis des Wettbewerbs
wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Im Falle einer Realisierung werden zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für alle Leistungsbilder mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 HOAI 2021 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Alle Leistungsbilder werden stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Stufen besteht nicht.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).