Neubau Rathaus Unterföhring - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 120-339985)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unterfoehring.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av193bb4
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Unterföhring - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 u.186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Das aktuelle Raumprogramm sieht eine Unterbringung vor
— von derzeit ca. 80 MA,
— in der Zukunftsperspektive von ca. 90 MA,
— auf einer ermittelten Bedarfsfläche von ca. 4.910 m² (NUF, ohne Tiefgarage), bzw. ca. 11.610 m² (BGF gesamt, mit Tiefgarage),
— unter Berücksichtigung von anteilig ca. 820 m² (NUF), bzw. ca. 1.280 m² (resultierende GF) als ZBV-Fläche für weitere gemeindliche Zwecke gemäß aktuellem Flächenmodell, welches jedoch entwurfsabhängig variieren
kann,
— unter Ausnutzung der Geschossflächenzahl gemäß B-Plan von bis zu 6.800 m² GF.
Die vorläufige Grobkostenschätzung (KGR 200-600) für den Neubau beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 41 Mio. EUR brutto (Stand Index 1.Q 2021).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gem. §§ 49 ff. HOAI.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 und 186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Die Gemeinde Unterföhring möchte mit dem Neubau des Rathauses nachfolgende Zielsetzungen verfolgen und umsetzen:
— Innovative Ansätze in Planung, Bau, Betrieb und Rückbau hinsichtlich Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, zirkulärem und gesundem Bauen,
— Bürgerfreundliches öffentliches Gebäude,
— Modernes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsplatzumfeld,
— Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Unterföhring in der Außenwirkung,
— „Digitales Rathaus der Zukunft für Bürger und Mitarbeiter“,
— Funktionalität und Reversibilität des Bürokonzeptes für zukünftige Arbeitsplatzwelten und der internen Erschließung der Flächen.
[...]
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 und 186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Der im Rahmen des durchgeführten VgV-Verfahrens bzgl. der Objektplanungsleistungen siegreich hervorgegangene Entwurf sieht aktuell ein Gebäude in Holzkonstuktion vor.
Die Gemeinde Unterföhring möchte mit dem Neubau des Rathauses nachfolgende Zielsetzungen verfolgen und umsetzen:
— Innovative Ansätze in Planung, Bau, Betrieb und Rückbau hinsichtlich Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, zirkulärem und gesundem Bauen,
— Bürgerfreundliches öffentliches Gebäude,
— Modernes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsplatzumfeld,
— Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Unterföhring in der Außenwirkung,
— „Digitales Rathaus der Zukunft für Bürger und Mitarbeiter“,
— Funktionalität und Reversibilität des Bürokonzeptes für zukünftige Arbeitsplatzwelten und der internen Erschließung der Flächen.
[...]
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/04/2026
Beginn: 01/10/2022
Ende: 31/12/2026
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3+4 gemäß § 51 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5+6 gemäß § 51 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine
Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI, hier insbesondere:
1. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Lph. 8).
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3+4 gemäß § 51 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5+6 gemäß § 51 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine
Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI.
Die konkreten besonderen Leistungen sind dem Honorarangebotsformblatt (= Vergabeunterlage E) sowie dem Vertragsentwurf (= Vergabeunterlage F) zu entnehmen.