Erweiterung des 3D-Datenbanksystems GST der Fa. GiGa Infosystems, Freiberg um die Funktionalitäten Schnittverwaltung, Export seismischer Daten, Farbmanagement.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des 3D-Datenbanksystems GST der Fa. GiGa Infosystems, Freiberg um die Funktionalitäten Schnittverwaltung, Export seismischer Daten, Farbmanagement.
Erweiterung des 3D-Datenbanksystems GST der Fa. GiGa Infosystems
Erweiterung des am LfU im Produktivbetrieb befindlichen 3D-Datenbanksystems GST der Fa. GiGa
Infosystems, Freiberg um die Funktionalitäten Schnittverwaltung, Export seismischer Daten,
Farbmanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Rahmen des Projekts Geo3D wurde 2012 eine Datenbank für geologische 3D-Objekte (Datenbankname „Geo3D“, 107-0270-40088/2012) am LfU angeschafft und innerhalb des Intra- und Internets in den Produktiv-Betrieb genommen. Diese Datenbank ist das zentrale Element der Verwaltung geologischer 3D-Daten und wird für die automatisierte Modellerstellung, –Verwaltung und –Speicherung genutzt. Das System kann und soll für den öffentlichen Zugang zu 3D-Untergrunddaten auch im Rahmen des Geologie-Datengesetzes (GeolDG) genutzt werden.
Die Erstellung und Verwaltung von geologischen Schnittdarstellungen ist eine Stammaufgabe im Rahmen der geologischen Landesaufnahme. Mit Umstieg auf das aktuelle Geoinformationssystem ArcGIS Pro kann die Erstellung aus technischen Gründen nicht mehr mit den bisherigen Methoden erfolgen. Ein strukturierter Zugriff auf die Profile (Recherche, Mehrfachdownloads etc.) ist derzeit nicht gegeben, da es kein zentrales Speicher-, Verwaltungs- und Zugriffs-System gibt. Durch die Fachverfahrensverantworlichen wurden praktisch alle am Markt hierfür befindlichen EDV-Systeme gesichtet und bewertet. Die nachhaltigste und effektivste Methode wird in der Erweiterung des bestehenden GST-Systems gesehen, da dieses bereits über eine Vielzahl an Grundfunktionalitäten verfügt (Speicherung, Recherche, Transformationen, Visualisierung, Download). Das GST-System wird durch eine Vielzahl an deutschen und internationalen geologischen Diensten genutzt und weiterentwickelt. Diese Erweiterungen fließen i.d.R. in den Quellcode des Systems ein. Dadurch ist das System sehr frei und speziell konfigurierbar und das LfU kann durch Entwicklungen anderer Auftraggeber profitieren. Durch die Erweiterung entstehen keine Folge-Aufwände, da sich das erweiterte GST-System im Gegensatz zu anderen Systemen in den bestehenden Produktionsablauf für die Schnitterstellung einfügt.
Weiterhin verlangt das Geologie-Datengesetz (GeolDG) die Veröffentlichung eines Großteils der Untergrunddaten des LfU. Geologische Schnitte sowie seismische Untergrunddaten sind elementare Bestandteile von geologischen 3D-Untergrundmodellen und werden zunehmend extern angefragt. Derzeit erfolgt die Weitergabe auf Anforderung in einem aufwändigen und arbeitsintensiven Prozess (Suche, Zusammenstellung, Dokumentation). Das GST-System bietet die grundsätzliche Möglichkeit, diese Daten durch den Anwender selbst abzufragen und zu beziehen.
Die Anpassung des Datenbanksystems GST samt seiner Internet-Komponente GSTWeb kann nur durch die Fa. GIGA Infosystems, Freiberg/Sachsen erfolgen. Es sich um ein komplexes Spezialprodukt handelt und auf dessen Quellcode das LfU aufgrund der Lizenzbedingungen keinen unmittelbaren Zugriff hat.
Die Arbeiten an den Geo3D-Datenbanken hat daher als Dienstleistung durch die Herstellerfirma zu erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.